1. Startseite
  2. >
  3. Sport
  4. >
  5. Fußball
  6. >
  7. Arbeitsgericht Chemnitz: Kündigung von Frahn unwirksam

Entlassener CFC-Spieler Arbeitsgericht Chemnitz: Kündigung von Frahn unwirksam

11.12.2019, 16:09
Robert Michael
Robert Michael zb

Chemnitz (dpa) – Das Arbeitsgericht Chemnitz hat die vom Fußball-Drittligisten Chemnitzer FC ausgesprochene fristlose Kündigung gegen den ehemaligen Kapitän Daniel Frahn für unwirksam erklärt.

Die Gründe für eine außerordentliche Kündigung würden nicht ausreichen, sagte Burkhard Houbertz, Direktor des Arbeitsgerichtes Chemnitz, nach dem Urteil des Vorsitzenden Richters Dirk Weber. Frahn hatte gegen die Aufhebung seines bis Juni 2021 befristeten Vertrages geklagt.

Der 32 Jahre alte Profi war am 5. August wegen seiner angeblichen Nähe zur rechten Szene entlassen worden. Als Begründung führte der Drittligist an, dass sich der damals verletzte Frahn am 3. August als Zuschauer während des Auswärtsspiels in Halle durch "offenkundig zur Schau gestellte Sympathie zu führenden Köpfen der rechts gesinnten Gruppierung 'Kaotic Chemnitz' und der aufgelösten Gruppe 'NS-Boys' massiv vereinsschädigend" verhalten habe.

Der Verein kündigte an, in Berufung gehen zu wollen. "Die heutige Entscheidung wird damit nicht rechtskräftig", hieß es in einer Vereinsmitteilung. "Damit bleibt die Kündigung des Spielers Frahn aufrechterhalten. Daniel Frahn wird also auch weiterhin nicht am Trainings- und Spielbetrieb des Chemnitzer FC teilnehmen."

"Das Urteil ist ein Skandal", sagte CFC-Insolvenzverwalter Klaus Siemon der Deutschen Presse-Agentur. "Wir werden alle rechtlichen Möglichkeiten ausschöpfen und notfalls bis vor das Bundesarbeitsgericht beziehungsweise vor das Bundesverwaltungsgericht gehen. Herr Frahn hat dem Chemnitzer FC durch sein Verhalten massiven Schaden zugefügt."

Webseite des Chemnitzer FC