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Konflikt beigelegt Keine Sperre gegen Babelsberg - Urteil bleibt

07.03.2018, 16:25

Potsdam (dpa) - Der Konflikt zwischen dem Regionalligisten SV Babelsberg 03 und dem Nordostdeutschen Fußball-Verband (NOFV) ist beigelegt. Das teilten beide Partien in einer gemeinsamen Erklärung mit.

Zwar bleibt die Strafe gegen die Babelsberger wegen Abbrennen von Pyrotechnik beim Spiel gegen Energie Cottbus im April vorigen Jahres bestehen. Aber der drohende Spielausschluss gegen den Potsdamer Club ist vom Tisch. Einen Berufungsantrag des SV Babelsberg hatte der NOFV aus formaljuristischen Gründen abgelehnt.

Potsdams Oberbürgermeisters Jann Jakobs vermittelte zwischen den Streit-Partien. Babelsberg war nicht bereit, eine Strafe zu zahlen auch für Reaktionen von 03er Fans auf rechtsextreme Krawallmacher im Cottbuser Gästefanblock. Das Urteil des NOFV-Sportgerichts vom 19. Juni 2017 und damit die Geldstrafe von 7000 Euro bleibt zwar rechtskräftig. Babelsberg kann jedoch 3500 Euro für Maßnahmen gegen Rassismus und Rechtsextremismus oder sicherheitstechnische und gewaltpräventive Maßnahmen verwenden.

Zudem wird die Urteilsbegründung berichtigt, die Rufe "Nazischweine raus" sind kein Gegenstand mehr. Mit Eingang der Geldstrafe soll der Antrag des NOFV-Präsidiums auf Sperrung des Clubs zurückgezogen werden.

Urteil des NOFV gegen Cottbus im November 2017

NOFV-Pressemitteilung zur Strafe gegen Babelsberg

NOFV-Urteil gegen Babelsberg am 1. Februar 2018

1. NOFV-Urteil im Juni 2017

Solidaritäts-Aufruf Babelsberg

Gemeinsame Erklärung von NOFV und Babelsberg 03