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  7. DFB-Sportgericht weist Aues Einspruch endgültig ab

Vor Relegation gegen Karlsruhe DFB-Sportgericht weist Aues Einspruch endgültig ab

Auch der zweite Einspruch von Erzgebirge Aue gegen die Wertung des Spiels in Darmstadt wird abgelehnt. Die Sachsen müssen nun in die Relegation um den Klassenerhalt. Gegner ist der Karlsruher SC.

17.05.2018, 16:54

Frankfurt (dpa) - Es bleibt dabei: Erzgebirge Aue muss in der Relegation gegen den Karlsruher SC um den Klassenerhalt in der 2. Fußball-Bundesliga spielen. Auch ein erneuter Einspruch der Sachsen gegen die Wertung des Zweitliga-Spiels in Darmstadt führte nicht zum erhofften Erfolg.

Damit wurde das Einzelrichterurteil bestätigt, teilte das Sportgericht des Deutschen Fußball-Bundes (DFB) nach der mündlichen Verhandlung in Frankfurt/Main mit. Gegen das Urteil kann Aue binnen einer Woche Berufung beim DFB-Bundesgericht einreichen.

"Tatsachenentscheidungen des Schiedsrichters im Zusammenhang mit dem Spiel sind endgültig, auch wenn sie falsch sind. Dies ist zwingend zu beachtendes FIFA-Recht", sagte der Sportgerichts-Vorsitzende Hans E. Lorenz nach der mündlichen Anhörung. Das Sportgericht sah keine Anhaltspunkte für einen Regelverstoß des Schiedsrichters. Insbesondere auch keine Verpflichtung des Referees, nach Befragung des Assistenten noch andere Beteiligte bezüglich ihrer Wahrnehmung zu kontaktieren, hieß es weiter.

Bereits in erster Instanz war der Einspruch vom DFB-Sportgericht als unbegründet zurückgewiesen worden. Auch den Verdacht einer vorsätzlichen Spielmanipulation konnte nicht ansatzweise nachgewiesen werden.

Die Sachsen wollen verhindern, nach 2008 und 2016 zum dritten Mal in die Drittklassigkeit abzusteigen. Nun müssen sie in der Relegation bestehen: Das Hinspiel bestreitet Aue an diesem Freitag (18.15) in Karlsruhe. Vier Tage später treffen die beiden Vereine dann in Aue aufeinander.

Aue war durch das 0:1 auf den Abstiegsrelegationsplatz gerutscht, nachdem ein reguläres Tor von Schiedsrichter Sören Storks nicht anerkannt worden war. Zudem hatte der sächsische Club zwei nicht gegebene Elfmeter moniert. Der vom DFB beauftragte Dienstleister "Sportradar" hatte nach einer Analyse des nationalen und internationalen Marktes keine Auffälligkeiten bei Wetten auf die Zweitliga-Partie feststellen können.

Aues Präsident Helge Leonhardt hatte vor der mündlichen Verhandlung zum letzten Strohhalm gegriffen und angekündigt, dem DFB den Vorschlag einer Zweitliga-Aufstockung auf 19 Vereine in der kommenden Saison zu unterbreiten. Eine Reaktion vom DFB darauf blieb aus.

Aktuell laufen noch Ermittlungen des DFB-Kontrollausschusses gegen Leonhardt "wegen verschiedener Äußerungen". Auf einem weiteren Nebenschauplatz hatte Tobias Andrä, Mitglied des Stadtrats der Großen Kreisstadt Aue, Strafanzeige gegen Referee Storks wegen des Verdachts des Betruges gestellt. Zudem hatte er vom DFB disziplinarische Maßnahmen gegen Storks gefordert.

DFB-Mitteilung