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Beim Frühlingsspaziergang Keine Blumen im Wald pflücken

Der erste Waldspaziergang nach einem langen Winter ist etwas Erfreuliches. Doch aufgepasst: Naturfreunde sollten sich keinesfalls angewöhnen, die noch zarten Frühlingsblüher zu pfücken. So nimmt man den Tieren eine wichtige Nahrungsgrundlage.

22.03.2019, 12:53
Die Märzenbecher gelten als gefährdet und sind daher über die Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt. Foto: Andrea Warnecke
Die Märzenbecher gelten als gefährdet und sind daher über die Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt. Foto: Andrea Warnecke dpa-tmn

Berlin(dpa/tmn) - Auf den Waldböden zeigen sich schon erste Frühlingsblüher - etwa das Scharbockskraut, Märzveilchen und Märzenbecher. Man sollte sie aber nicht pflücken bei den ersten Spaziergängen im Frühling.

So halten sich diese Blumen nur sehr kurz in der Vase. Dafür aber nimmt man den Hummelköniginnen die ersten und nach der Winterruhe dringend benötigten Nahrungsquellen. Darauf weist der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hin.

Die Märzenbecher gelten außerdem als gefährdet und sind daher über die Bundesartenschutzverordnung besonders geschützt. Man sollte keinesfalls wilde Exemplare aus dem Wald mitnehmen.