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Urteil des OLG Karlsruhe Bank darf für Bareinzahlung nicht 7,50 Euro verlangen

Im digitalen Zeitalter ist das Einzahlen von Geldbeträgen am Bankschalter selten geworden. Die meisten Banken erheben für diesen Vorgang mittlerweile eine Gebühr. Doch welche Gebühren darf ein Geldinstitut für eine Bargeldeinzahlung erheben?

01.08.2018, 11:57

Karlsruhe (dpa/tmn) - Die Verwaltung von Bargeld kostet Banken Geld. An diesen Kosten dürfen sie ihre Kunden zwar grundsätzlich beteiligen. Eine Gebühr in Höhe von 7,50 Euro für die Bareinzahlung von Münzgeld ist allerdings zu hoch.

Dies entschied das Oberlandesgericht Karlsruhe nach einer Klage der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg (Az.: 17 U 147/17). Die Begründung des Gerichts: Dieses Entgelt geht über die Kosten hinaus, die der Bank durch die Nutzung des Zahlungsmittels entstehen. Kunden werden durch die sogenannte Münzgeldklausel daher unangemessen benachteiligt.

Sie müssen das Entgelt auch in den Fällen zahlen, in denen sie beispielsweise ein Minus auf ihrem Konto mit der Einzahlung von Bargeld ausgleichen wollen. Da die Bank Revision eingelegt hat, geht der Fall nun vor den Bundesgerichtshof (BGH).