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Recht der Sparer Banken dürfen befristete Sparverträge nicht kündigen

Sparverträge können für Banken zu einem Minus-Geschäft werden. Vor allem, wenn sie eine lange Laufzeit haben und hochverzinst sind. Doch eine Kündigung ist oft nicht rechtmäßig.

23.03.2017, 04:00

Leipzig (dpa/tmn) - Auch Geldinstitute müssen sich an Verträge halten. So können sie langfristige Sparverträge nicht ohne weiteres kündigen. Darauf weist die Verbraucherzentrale Sachsen in Leipzig Hin.

Entscheidend sind die individuell getroffenen Laufzeitvereinbarungen. Befristete Verträge können von den Geldinstituten nicht vor Ablauf der vereinbarten Laufzeit gekündigt werden.

Betroffene Sparer sollten nicht vorschnell nachgeben, raten die Verbraucherschützer. Wer eine entsprechende Kündigung erhalten hat, sollte in jedem Fall schriftlich Widerspruch einlegen. Weitere Schritte können ein außergerichtliches Streitschlichtungsverfahrenoder eine Klage vor Gericht sein.

Ombudsmann der privaten Banken

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