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Anerkennung der Lebensleistung Das muss man zur Grundrente wissen

Lange gearbeitet, trotzdem wenig Rente: Das ist für viele Realität. Mit der Grundrente sollen langjährig Versicherte von 2021 an einen Aufschlag auf ihre Minirenten bekommen. Wie geht das vor sich?

Von Alexander Holzer, dpa 21.10.2020, 04:00

Berlin (dpa/tmn) - Die Rente mag zwar sicher sein. In vielen Fällen fällt sie aber schmal aus. Und das, obwohl lange gearbeitet wurde. Um das zu ändern, hat das Bundeskabinett beschlossen, eine Grundrente einzuführen.

"Die Grundrente soll den Rentnern zugutekommen, die lange Jahre gearbeitet und Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einbezahlt, dabei aber nur unterdurchschnittlich verdient haben", erklärt ein Sprecher des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Sie sollen ab 2021 von der Rentenversicherung einen Zuschlag zur gesetzlichen Rente erhalten, der individuell berechnet wird.

Ob man erstmals eine Rente erhält oder bereits Rentenbezieher ist, spielt dabei keine Rolle. Auch aus den laufenden Renten werden diejenigen Biografien herausgefiltert, die alle Voraussetzungen erfüllen, erläutert die Deutsche Rentenversicherung. Wichtige Fragen und Antworten:

Wie lange muss man gearbeitet haben?

Um die Grundrente in voller Höhe erhalten zu können, müssen mindestens 35 Jahre an sogenannten Grundrentenzeiten vorhanden sein. Das bedeutet, dass man in dieser Zeit gearbeitet und verpflichtend in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt hat. "Aber auch, wer nur 33 Jahre gearbeitet und eingezahlt hat, bekommt die Grundrente - dann allerdings in abgeschmälerter Form", sagt Daniel Konczwald, Vorstandsmitglied des Bundesverbandes der Rentenberater.

Zu den Grundrentenzeiten zählen aber auch Zeiten der Kindererziehung und Pflege sowie Zeiten, in denen während Krankheit oder Rehabilitation eine Leistung bezogen wurde. Nicht berücksichtigt werden dagegen die Jahre, in denen freiwillige Beiträge gezahlt wurden, Zeiten der Arbeitslosigkeit und solche, in denen man Erwerbsminderungsrente bezogen hat.

Was bedeutet "unterdurchschnittlich verdient"?

Das Einkommen muss über das gesamte Berufsleben im Durchschnitt mindestens 30 Prozent und darf höchstens 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes in Deutschland betragen haben. "Für das Jahr 2020 heißt das zum Beispiel: Mindestens 1013 Euro und maximal 2703 Euro brutto im Monat", so Konczwald.

Liegt das durchschnittliche Einkommen des gesamten Berufslebens über 80 Prozent des Verdienstes, der als Bundesdurchschnitt für die jeweiligen Berufsjahre ermittelt wird, kann die Grundrente nicht gezahlt werden. Ebenso werden Zeiten mit einer geringfügigen Beschäftigung nicht berücksichtigt.

Wie hoch ist die Leistung?

Grundlage für die Berechnung des Zuschlags sind die Entgeltpunkte, die aufgrund der Beiträge während des gesamten Versicherungslebens erworben wurden. Für höchstens 35 Jahre werde der erworbene Rentenanspruch verdoppelt, allerdings gegebenenfalls begrenzt auf 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes.

Am Ende werde der so errechnete Zuschlag pauschal um 12,5 Prozent gemindert, so die Deutsche Rentenversicherung. "Der durchschnittliche Zuschlag liegt bei 75 Euro", schätzt Daniel Konczwald. Maximal sei ein Zuschlag von 420 Euro möglich. Erzielt man neben der Rente noch Einkommen, muss man sich aber Abzüge gefallen lassen.

Wie wirkt sich die Grundrente auf Sozialleistungen aus?

Ziel der Grundrente ist es nach Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, dass nach einem Leben voller Arbeit die Rente in der Regel oberhalb der Grund liegen soll. Wer die Voraussetzungen für die Grundrente erfüllt, genießt daher zudem Freibeträge bei der Grundsicherung und beim Wohngeld Diese sollen jeweils mindestens 100 und maximal 216 Euro betragen.

"Damit stellen wir in allen Fällen sicher, dass den langjährigen Versicherten monatlich mehr zur Verfügung steht, als der aktuelle Grundsicherungsbedarf", so ein Sprecher des Ministeriums. "Grundsätzlich liegt das Einkommensniveau mit Grundrente etwa zehn Prozent über dem der Grundsicherung", stellt Konczwald fest.

Ab wann gibt es die Grundrente?

Die Neuregelung tritt Anfang 2021 in Kraft. Die Auszahlung der ersten Grundrentenzuschläge, kann frühestens Mitte 2021 erfolgen. Beträge, auf die bereits ab Januar 2021 ein Anspruch besteht, werden dann nachgezahlt. Ein Antrag auf Grundrente muss nicht gestellt werden.

© dpa-infocom, dpa:201020-99-08314/3

Deutsche Rentenversicherung zur Grundrente

Infos des Bundessozialministeriums