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Ehegattentestament Im letzten Willen gemeinsam verbunden

Der gemeinsam verfasste letzte Wille ist ein Zeichen des Vertrauens unter Eheleuten. Ehegattentestamente, zu denen auch das beliebte Berliner Testament gehört, können aber auch eine Fessel für den überlebenden Partner sein.

Von Monika Hillemacher, dpa 01.11.2018, 15:04

Mannheim (dpa/tmn) - Zusammen durch dick und dünn: Das versprechen sich Paare zur Hochzeit. Dabei spielt die wirtschaftliche Absicherung der Partner eine Rolle - auch im Erbfall.

In einem gemeinsamen letzten Willen können Ehegatten sich gegenseitig zu Erben zu bestimmen. Das Besondere am Ehegattentestament: Es bindet regelmäßig über den Tod hinaus.

Wie erstellt man ein Ehegattentestament?

Im gemeinschaftlichen Testament legen Ehegatten zusammen ihren letzten Willen nieder, mit der Hand niederschreiben muss es nur einer. Dabei es ist egal, "ob der Text in der Ich- oder in der Wir-Form formuliert wird", sagt Stephan Scherer. Der Anwalt aus Mannheim ist Mitglied im gesetzgebenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein. Wichtig sei aber, dass der andere Partner das Papier unter Angabe von Ort und Datum ebenfalls per Hand mit unterschreibt.

Standard des Ehegattentestaments ist das sogenannte Berliner Testament. Darin setzen sich die Partner gegenseitig zu Alleinerben ein und bestimmen, dass die Kinder erst nach dem Tod beider Eheleute zum Zuge kommen. Für die Ehepartner sind solche zusammen getroffenen Regelungen in der Regel verbindlich. Im Alleingang lassen sich diese wechselseitigen Verfügungen grundsätzlich nicht ändern. "Beide Partner müssen einverstanden sein und können dann ein neues gemeinsames Testament errichten", sagt Scherer.

Öffnungsklauseln einbauen

Nach dem Tod eines Partners besteht für den anderen kaum eine Chance, etwas zu ändern. Diese Bindungswirkung ist vom Gesetz gewollt. Sie hat mit Vertrauensschutz zu tun: "Beide Seiten haben Gewissheit, dass ihr Wille durchgezogen wird".

Öffnungsklauseln ermöglichen dem Überlebenden Freiraum. Etwa, um die Erbquote anders zu verteilen, anstelle der Kinder Enkel, Tanten oder Freunde zu bedenken und Vermächtnisse auszusetzen. Möglich wäre sogar zu bestimmen, dass der Partner mit dem Vermögen tun kann, was er will. "Öffnungsklauseln geben Flexibilität", fasst der Notar Thomas Wachter aus München zusammen. Dennoch bergen seiner Erfahrung nach bindende wechselseitige Verfügungen eine Menge Streitpotenzial. Sie sind vertrackt und vielfältig auslegbar: "Was ist überhaupt wechselbezüglich?"

Erbschaftssteuer reduzieren

Beim Berliner Testament - Partner Alleinerbe, Kinder als Schlusserben - hat die Bindungswirkung steuerliche Nachteile. "Freibeträge werden nach dem ersten Todesfall verschenkt, weil bei größeren Vermögen zweimal Erbschaftsteuer gezahlt werden muss. Erst vom Partner und nach dessen Tod von den Kindern", erläutert die Erbrechtsanwältin Julia Roglmeier aus München.

Sie hält es für besser, dem Partner die Möglichkeit zu geben, Kindern vorab ein Vermächtnis auszuzahlen. Das reduziere die Erbschaftsteuer. Ihr Kollege Scherer sagt: "Gute Ehe, gemeinsame Kinder, Vermögen zwischen ein und zwei Millionen Euro, dann ist das Berliner Testament wunderbar." Bei größeren Vermögen verbiete es sich.

Was passiert bei einer Scheidung?

Bei einer Scheidung ist meist Schluss mit dem gemeinschaftlichen Testament. Der letzte Wille wird in der Regel ungültig, sobald die Scheidung durch ist. Umstritten ist, ob bereits der Scheidungsantrag reicht und was passiert, wenn ein Partner im Laufe des Scheidungsverfahrens stirbt. Deshalb sei es nützlich, "eine Klausel einzufügen, wie es im Zuge einer Scheidung oder Trennung geregelt werden soll", sagt Roglmeier.

Thomas Wachter hält getrennte Testamente für die bessere Lösung. "Man kann sich trotzdem gegenseitig zu Erben einsetzen und den Inhalt einseitig ändern", nennt er Vorteile. Die Besonderheit der Bindungswirkung entfällt. Die "kurze Halbwertzeit der Ehen heute" ist für ihn ein zusätzliches Argument für ein Einzeltestament. Stephan Scherer spricht für das Ehegattentestament: "Es ist ein Zeichen von Vertrauen über den Tod hinaus".

Literatur:

Finn Zwißler, Sascha Petzold: Das aktuelle Handbuch Ehegattentestament. 2. aktualisierte Auflage, 2014, Walhalla Verlag, 19,95 Euro, ISBN 978-3-8029-3479-7.

Julia Roglmeier, Maria Demirci: Richtig vererben unter Ehegatten. 2. Auflage, 2016, C.H. Beck, 6,90 Euro, ISBN 978-3-406-70096-5.

Informationen zum Testament vom Deutschen Anwaltverein

Julia Roglmeier ist Erbrechtsanwältin in München. Foto: Ammy Berent/All eyes on you
Julia Roglmeier ist Erbrechtsanwältin in München. Foto: Ammy Berent/All eyes on you
All eyes on you
Stephan Scherer ist Anwalt aus Mannheim und Mitglied im gesetzgebenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein. Foto: Nina Schaarschmidt
Stephan Scherer ist Anwalt aus Mannheim und Mitglied im gesetzgebenden Ausschuss der Arbeitsgemeinschaft Erbrecht im Deutschen Anwaltverein. Foto: Nina Schaarschmidt
Nina Schaarschmidt
Verbunden bis über den Tod hinaus: Im gemeinschaftlichen Testament legen Ehegatten zusammen ihren letzen Willen nieder. Foto: Andrea Warnecke
Verbunden bis über den Tod hinaus: Im gemeinschaftlichen Testament legen Ehegatten zusammen ihren letzen Willen nieder. Foto: Andrea Warnecke
dpa-tmn