1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Finanzen
  6. >
  7. Was Brautpaare im Ausland beachten müssen

Heiraten weit weg Was Brautpaare im Ausland beachten müssen

Manche Brautpaare träumen davon, fernab der Heimat Ja zueinander zu sagen. Wer dies plant, sollte sich über die Voraussetzungen vor Ort genau informieren und vor allem Zeit dafür einplanen.

Von Sabine Meuter, dpa 16.12.2020, 04:13
Andrea Warnecke
Andrea Warnecke dpa-tmn

Köln/Hamburg (dpa/tmn) - Es soll ein unvergessliches Erlebnis werden. Weshalb sich manche Brautpaare dafür entscheiden, fern der Heimat zu heiraten. In einem malerischen Ort in der Toskana etwa. Oder in einem verträumten Städtchen in der Provence. Oder im quirligen Florida.

Was so verlockend und auch sehr besonders klingt, erfordert neben sorgfältiger Planung eine lange Vorlaufzeit. Die Hochzeitsfeier zu organisieren ist das eine.

Das andere: Damit es mit dem Heiraten im Ausland auch klappt, müssen Paare zig Dokumente besorgen, kopieren, eventuell beglaubigen und übersetzen lassen. Welche das konkret sind, ist von Land zu Land verschieden. Angesichts der Corona-Pandemie können außerdem zusätzliche Einreisevoraussetzungen bestehen. Das Auswärtige Amt listet auf seiner Homepage bestehende Reisewarnungen auf.

Standesamt kann Auskunft geben

"Paare sollten sich an das von ihnen anvisierte Eheschließungsstandesamt wenden und erfragen, welche Unterlagen nötig sind", sagt Sabine Lang vom Bundesverwaltungsamt (BVA) in Köln. Meist Pflicht sind die Reisepässe oder Personalausweise des Paares.

Auch Internationale Geburtsurkunden oder beglaubigte Geburtsregisterausdrucke, die beim Standesamt des jeweiligen Geburtsortes erhältlich sind, müssen künftige Eheleute in der Regel präsentieren. Hinzu kommt ein sogenanntes Ehefähigkeitszeugnis, das beim Standesamt des Wohnsitzes der Brautleute zu beantragen ist.

Dokumente dürfen nicht zu alt sein

Wichtig zu wissen: "Ein Ehefähigkeitszeugnis darf erst sechs Monate vor dem vorgesehenen Eheschließungsdatum ausgestellt werden", erklärt Lang. Ist einer der Partner verwitwet, müssen Paare oft die Sterbeurkunde des oder der Verstorbenen dem Eheschließungsstandesamt präsentieren. Eine solche Urkunde ist über das Standesamt, bei dem der Sterbefall beurkundet wurde, zu beantragen.

Ist einer der Partner geschieden, sind Heiratswillige zumeist verpflichtet, beim Standesamt, in dem die Ehe geschlossen beziehungsweise registriert wurde, eine Eheurkunde mit Vermerk über die Auflösung der Ehe einzuholen. Zudem geben einige Länder eine Aufgebotsfrist vor.

Agentur bringt Erfahrung ein

Paare, die bei Planung und Ablauf ihrer Hochzeit im Ausland auf der sicheren Seite sein wollen, sollten eine Hochzeitsagentur engagieren. Solche Experten unterstützen bei den Formalitäten und achten darauf, dass alles rechtsgültig und vollständig ist. "Die Dokumente besorgen muss sich das Brautpaar aber selbst", stellt Melanie Goldberg vom Bund deutscher Hochzeitsplaner klar.

Zudem organisiert eine Hochzeitsagentur die Feier nach dem Ja. "Zwei, die im Ausland heiraten, sollten zwingend jemand an ihrer Seite haben, der sich mit den Gepflogenheiten und der Mentalität im jeweiligen Land bestens auskennt und auch die jeweilige Landessprache perfekt beherrscht", findet Goldberg, die auch die "marry me - Hochzeitsagentur" betreibt.

Beratung ist hilfreich

Aber auch, wenn Paare auf eine Hochzeitsagentur verzichten möchten, sollten sie einem persönlichen Beratungsgespräch nicht aus dem Weg gehen. "Naturgemäß können auch die besten Informationsschriften nicht Antworten auf den jeweiligen Einzelfall geben", erklärt Lang.

Individuelle Einzelfallberatungen bieten die spezialisierten Beratungsdienste der kirchlichen Wohlfahrtsverbände an. Zum einen gibt es die Evangelische Auslandsberatung e.V., zum anderen das katholische Raphaelswerk e.V.. Speziell für binationale Paare gibt es dort Beratungen, die konfessionsunabhängig erfolgen.

Eheschließung den Behörden mitteilen

Die Hochzeitssause ist vorbei, das frisch getraute Paar kehrt nach Deutschland zurück. Und nun? "In jedem Fall ist die im Ausland erfolgte Eheschließung der zuständigen Meldebehörde mitzuteilen", so Lang. Für die Anerkennung einer im Ausland erfolgten Eheschließung gibt es ansonsten kein bestimmtes vorgeschriebenes Verfahren.

Was Brautpaare im Vorfeld ihrer Eheschließung im Ausland auch bedenken müssen: "In den meisten Ländern muss bei der Trauung ein Dolmetscher mit von der Partie sein, falls das Paar oder die Trauzeugen nicht die Landessprache beherrschen", sagt Goldberg. Und auch Trauzeugen müssen in den allermeisten Fällen dabei sein.

© dpa-infocom, dpa:201215-99-697186/4

Auswärtiges Amt zu Eheschließungen mit Auslandsbezug

Informationen des Bundesverwaltungsamtes

Reisewarnungen des Auswärtigen Amtes

Evangelische Auslandsberatung

Raphaelswerk