1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Finanzen
  6. >
  7. Was Sie über die Erbschaftsteuer wissen sollten

Höhe, Ausnahmen und Fristen Was Sie über die Erbschaftsteuer wissen sollten

In der Regel geht ein Vermögenszuwachs damit einher, dass Steuern fällig werden. Das gilt auch im Erbfall. Doch es gibt Freibeträge.

Von Sabine Meuter, dpa 28.10.2020, 03:44

Berlin (dpa/tmn) - Wer erbt, erlebt in der Regel einen Vermögenszuwachs. Allerdings sind Erben nicht die einzigen, die profitieren. Denn das Finanzamt bekommt in vielen Fällen Erbschaftsteuer. Vier wichtige Fragen und Antworten, die Erben kennen sollten:

Wird Erbschaftsteuer immer fällig?

Nein. Erben müssen erst zahlen, wenn der Wert des geerbten Vermögens über einer bestimmten Höhe liegt. Mit anderen Worten: Es gibt persönliche Freibeträge. "Ehepartner müssen bis zu einem Betrag von 500 000 Euro keine Erbschaftsteuer zahlen", erklärt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler in Berlin.

Kinder können von beiden Elternteilen je 400 000 Euro bekommen, ohne dass der Fiskus zugreift. Vererben Großeltern ihren Enkeln etwas, werden bis zu einem Betrag von je 200 000 Euro keine Steuern fällig. Auch für Geschwister, Nichten, Neffen und Lebensgefährten gibt es beim Erben einen steuerlichen Freibetrag - er liegt bei 20 000 Euro.

Welche Rolle spielt Verwandtschaftsgrad?

Im Prinzip gilt: Je enger das Verwandtschaftsverhältnis, desto geringer die Steuerlast. Bei der Erbschaftsteuer gibt es drei verschiedene Steuerklassen. Zu Steuerklasse eins gehören neben Eheleuten und eingetragenen Lebenspartnern auch Eltern, Kinder und deren direkten Nachkommen.

"Liegt nach Abzug des Freibetrags der Wert des Erwerbs unter 75 000 Euro, gilt in der Steuerklasse eins mit sieben Prozent der niedrigste Steuersatz", erklärt Eberhard Rot, Fachanwalt für Erb- und für Steuerrecht in Bonn. Je nachdem, wie hoch das Vermögen ist, steigert sich dieser Steuersatz in sieben Stufen bis hin zu 30 Prozent - letzteres gilt aber in Steuerklasse eins erst bei einem Vermögen von über 26 Millionen Euro.

In der Steuerklasse zwei - hierzu gehören Geschwister, deren Kinder sowie Schwiegerkinder und -eltern sowie geschiedene Partner - liegt der niedrigste Steuersatz bei 15 Prozent. "Er erhöht sich je nach Umfang des Vermögens bis auf 43 Prozent", so Klocke.

In der Steuerklasse drei - hier beträgt der niedrigste Steuersatz 30 Prozent und steigert sich je nach Vermögenswert bis auf 50 Prozent - sind alle übrigen Personen.

Erlaubt die Erbschaftsteuer Ausnahmen?

Hausrat im Wert von bis zu 41 000 Euro erben der Ehepartner oder Kinder beziehungsweise Enkelkinder steuerfrei. Zum Hausrat zählen neben der Wohnungseinrichtung und Geschirr etwa auch Bücher und das Auto. "Für Kunstgegenstände und Sammlungen gibt es einen weiteren Freibetrag in Höhe von 12 000 Euro, falls der Erbe zur Steuerklasse eins gehört", sagt Rott. Wer etwa mit einem Tagebuch nachweisen kann, die Eltern gepflegt zu haben, hat einen zusätzlichen steuerlichen Freibetrag von 20 000 Euro.

"Für sogenannte Erbfallkosten können Erben einen Pauschbetrag von 10 300 Euro von der Erbschaftsteuer abziehen", so Rott. Einen Nachweis, dass die Kosten entstanden sind, müssen sie dem Fiskus nicht präsentieren. Zu Erbfallkosten gehören etwa Kosten für die Beisetzung.

Welche Fristen gelten bei der Erbschaftsteuer?

Wer geerbt hat, muss dies dem Finanzamt mitteilen. Das muss innerhalb von drei Monaten ab dem Todestag des Erblassers geschehen. Der Fiskus wird dann gegebenenfalls von sich aus aktiv - und zwar dann, wenn das Vermögen über dem jeweiligen Freibetrag liegt.

"In einem solchen Fall fordert das Finanzamt die Begünstigten auf, eine Erbschaftsteuererklärung abzugeben", erklärt Rott. Sobald der Fiskus diese bearbeitet hat, stellt er dem Erben einen Steuerbescheid per Post zu. Die Erbschaftsteuer ist erst zu dem in dem Bescheid genannten Termin fällig.

© dpa-infocom, dpa:201027-99-98603/4