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Gläserner Kunde Zahlungsdienste haben Zugriff auf Konten

Alle Konten in einer Liste sehen, online schnell überweisen - und maßgeschneiderte Angebote bekommen? Drittdienste mit Zugriff aufs Konto erleichtern Verbrauchern den Umgang mit Geld. Gibt es Risiken?

Von Ann-Kristin Wenzel, dpa 30.10.2019, 03:28

Berlin (dpa/tmn) - Wie viel Gehalt geht jeden Monat auf dem Girokonto ein, wo lässt der Eigentümer besonders viel Geld - und kann die Urlaubsreise bezahlt werden? Antworten darauf bekommen Kontoinformationsdienste.

Sie und Zahlungsauslösedienste erhalten Zugriff auf Konten - nachdem der Kunde ausdrücklich eingewilligt hat. Was bedeutet das für Verbraucher?

Ganz neu ist das alles nicht: Schon bisher konnten Kunden Diensten erlauben, auf ihr Konto zuzugreifen. Seit dem 14. September dürfen dies aber nur noch Dienste, die von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) in einer Liste geführt werden. Die Institute müssen dafür passende technische Schnittstellen zur Verfügung stellen. Da sich die technische Umsetzung verzögert hat, dürfen aber vorerst auch ältere Schnittstellen verwendet werden.

Die Neuerungen sind Folge der zweiten EU-Zahlungsdiensterichtlinie, nach ihren englischen Initialen auch als PSD2 bekannt. Damit wurden "neue einheitliche Rahmenbedingungen für Banken, Drittdienste und Kunden" geschaffen, erklärt Fabian Schuster vom Bundesverband deutscher Banken. Sie ermöglichen Kunden technisch sicheren Zugriff auf ihre Konten.

Kontoinformationsdienste müssen registriert sein

Zwei Konzepte sind betroffen. "Kontoinformationsdienste führen die verschiedenen Girokonten in einer App zusammen", erklärt Yvonne Röhling von der Verbraucherzentrale Sachsen-Anhalt. Sie geben so eine Übersicht über die finanzielle Situation.

Zahlungsauslösedienste sollen Online-Zahlungen erleichtern. Drittanbieter wickeln diese etwa für Internethändler ab, dafür brauchen sie Zugang zu den Kontodaten. Damit Firmen die Bafin-Zulassung erhalten, müssen sie sich laut ZAG unter anderem für den Haftungsausfall absichern.

Neu: Nutzer müssen ausdrücklich zustimmen

Verbraucherschützer werten positiv, dass Verbraucher dem Zugriff nun ausdrücklich zustimmen müssen. Nutzer sollten sich aber auch bewusst sein, welch sensiblen Daten dies betreffe, warnt Röhling. "Aufgrund der Umsätze und der hinterlegten persönlichen Daten kann sich der Kontoinformationsdienst ein recht umfangreiches Bild vom Verbraucher machen und ist somit in der Lage, zielgerichtete Angebote zu unterbreiten." Zum Beispiel für den Wechsel des Stromanbieters oder für eine vermeintlich kostengünstigere Versicherung.

Daher betont Röhling: "Man kann Verbrauchern immer ganz klar raten, mit ihren Daten sparsam umzugehen. Sie sollten kritisch sein, welcher App sie welche Daten anvertrauen." Verbraucher sollten außerdem Angeboten genau prüfen, die auf Grundlage ihrer Daten gemacht werden. Röhling rechnet damit, dass nur Produkte bestimmte Anbieter angeboten werden, die eine Provision zahlen.

Zahlungsfähigkeit lässt sich einfacher bewerten

In der Branche sieht man die positiven Seiten der Dienstleistungen. "Dem Nutzer wird damit die Hoheit über seine Daten zurückgegeben", sagt Stefan Krautkrämer vom Startup Fintecsystems, einem technischen Dienstleister für Kontoinformations- und Zahlungsdienstleistungen. Kunden seien nicht mehr abhängig von den limitierten Finanzprodukten ihres Instituts oder den Kreditratings von Auskunfteien ausgeliefert.

Anders als Auskunfteien nutzen die Dienste Informationen zum aktuellen Kontostand statt Wahrscheinlichkeitsberechnungen, so Krautkrämer. Nicht nur der Bankberater habe so Einblicke in die Finanzsituation, auch Dritten könne dies gewährt werden. Dies ermögliche etwa, unkompliziert die Zahlungsfähigkeit für teure Reisen oder die Bonität für Kredite zu analysieren.

Bundesbank: PSD2 und Drittdienstleister

Bafin: Zugelassene Drittdienstleister

Europäische Bankenaufsicht: Register der Zahlungsdienste mit Sitz im Ausland (auf Englisch)

Zweite Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2)

Delegierte Verordnung zur Ergänzung der Zweiten Zahlungsdiensterichtlinie

Bafin-Mitteilung (21.8.19): vorerst Erleichterungen für Zahlungsdienstleister bei starker Kundenauthentifizierung

Kai Remmers
Kai Remmers
dpa-tmn
FinTecSystems
FinTecSystems
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