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PostgeheimnisDarf man Briefe an unbekannte Empfänger öffnen?

Im Briefkasten landet ein Brief mit unbekanntem Empfänger. Was tun mit der Post? Wegwerfen? Oder vielleicht sogar öffnen?

13.08.2018, 04:11

Bonn (dpa/tmn) - Manche Frage traut man kaum zu stellen - nicht einmal dem Partner, und auch nicht einem Arzt oder Anwalt. Das Thema ist unangenehm, der Einblick in die persönlichen Lebensumstände könnte peinlich und tief werden, vielleicht drohen sogar rechtliche Konsequenzen.

Doch wie gut, dass einen Freund gerade ganz genau dasselbe Problem beschäftigt. Fragen wir also doch mal für ihn...

Die Frage heute: Mein Freund hat einen Brief bekommen, der an jemand adressiert ist, den er nicht kennt. Niemand meldet sich bei ihm. Darf er ihn jetzt einfach öffnen?

Die Antwort: Nein. Das schließt das Postgeheimnis aus, erklärt Stefan Heß von der Deutschen Post. Wer den Brief trotzdem öffnet, muss unter Umständen mit einer Strafe rechnen.

Doch was sollte man stattdessen mit einem solchen Brief machen? "Am besten gleich wieder dem Zusteller mitgegeben, wenn ich ihn noch sehe", so Heß. Andernfalls kann man den Brief auch einfach in jeden Briefkasten der Post werfen oder bei einer Postfiliale abgeben. Dann durchläuft er wieder die Sortierung.