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Shoppen in der Pandemie Diese Rechte gelten bei Click & Collect

Im Netz bestellen, im Laden abholen: Das ist für Käuferinnen und Käufer im Lockdown bei vielen Geschäften die einzige Alternative zum reinen Onlineshopping. Aber wie sieht es dabei rechtlich aus?

14.01.2021, 14:44
Catherine Waibel
Catherine Waibel dpa-tmn

Düsseldorf (dpa/tmn) - Das Bestellen im Netz mit anschließender Abholung im Laden erfreut sich wachsender Beliebtheit - nicht erst seit der Corona-Pandemie samt der Lockdowns. Nicht nur große Ketten mit vielen Filialen bieten diesen Service inzwischen an, sondern auch immer mehr Einzelhändler - zumindest dort, wo es erlaubt ist.

Allerdings bleiben bei mancher Verbraucherin und manchem Verbraucher Zweifel, welche Art Vertrag man da eigentlich geschlossen hat. Gilt das vom Onlineshopping her bekannte Widerrufsrecht - und wenn ja, im vollem Umfang?

Online bestellt ist online bestellt

Die Anwort lautet: ja, es gilt. Ist die Ware auf einer Internetseite bestellt worden, gilt auch das bei Onlinekäufen übliche zweiwöchige Widerrufsrecht, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Die weiteren Umstände des Vertragsschlusses, zum Beispiel die Abholung im Laden oder die Bezahlart, spielten dafür keine Rolle.

Fällt die endgültige Kaufentscheidung allerdings erst bei der Abholung, besteht kein Widerrufsrecht. Dies ist zum Beispiel dann der Fall, wenn die Ware über die Internetseite ausdrücklich nur reserviert worden ist, führen die Verbraucherschützer aus.

Widerruf nicht vergessen

Möchte die Kundin oder der Kunde den Kauf widerrufen, muss sie oder er das gegenüber dem Händler am besten per E-Mail, Fax oder Brief erklären. Die bestellte Ware einfach nicht abzuholen oder zurückzusenden, gilt nicht als Widerruf, erläutern die Experten.

Hat jemand nach einem Kauf per Click & Collect, wie das Verfahren auch genannt wird, rechtmäßig von seinem Widerrufsrecht Gebrauch gemacht, muss er die Ware nicht zwingend zurücksenden, sondern kann sie nach Ansicht der Verbraucherzentrale auch im Geschäft abgeben.

Paket kostet

Wer sich aber für die Rücksendung per Paketdienst entscheidet, sollte wissen, dass er als Kunde oder sie als Kundin grundsätzlich die Kosten für das Paket übernehmen muss, wenn der Händler die Kostenübernahme nicht von sich aus anbietet. Und der Händler muss die Rücksendekosten den Angaben zufolge dann tragen, wenn er vor dem Vertragsschluss nicht darüber informiert hat, dass Kundinnen und Kunden die Kosten einer eventuellen Rücksendung selbst zahlen müssen.

© dpa-infocom, dpa:210114-99-27061/2