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Kürzung vermeiden Einkünfte aus Solarstrom gelten als Hinzuverdienst zur Rente

Mit einer Solaranlage können sich Rentner etwas hinzuverdienen. Dabei sollten sie aber berücksichtigen, dass ab einer bestimmten Einkunftshöhe eine Rentenkürzung anstehen kann.

19.09.2018, 10:31

Berlin (dpa/tmn) - Einkünfte aus Solarstromanlagen können als Hinzuverdienst zählen. Das hat dann unter Umständen Auswirkungen auf Erwerbsminderungsrenten oder eine vorgezogene Altersrente. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Das ist immer dann der Fall, wenn diese Einnahmen im Einkommensteuerbescheid als Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbstständiger Tätigkeit aufgeführt sind. Rentner müssen diese Einnahmen aus Solarstromanlagen daher ihrem Rentenversicherungsträger bekanntgeben.

Übersteigen die Einnahmen - gegebenenfalls auch durch Zusammenrechnung mit Einkünften aus einer abhängigen Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit - die Grenze von 6300 Euro im Jahr, ist mit einer Rentenkürzung zu rechnen.

Für Bezieher von Witwen- oder Witwerrente gelten ähnliche Regeln für die Anrechnung von Einkünften, allerdings mit höheren Freigrenzen.

Weitere Informationen gibt es bei allen Auskunfts- und Beratungsstellen der Deutschen Rentenversicherung, im Internet unter www.deutsche-rentenversicherung.de und am kostenlosen Servicetelefon unter 0800/1000 4800.