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Einspruchsverfahren Freiwillige Abgabe der Steuererklärung ist ohne Risiko

Arbeitnehmer sind in der Regel nicht zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet - lohnen kann es sich trotzdem. Die Furcht vor einer eventuellen Nachzahlung ist unbegründet.

11.02.2020, 14:56

Berlin (dpa/tmn) - Viele Steuerzahler müssen keine Einkommensteuererklärung abgeben. Es kann sich allerdings lohnen, die Formulare auszufüllen.

Denn knapp neun von zehn Arbeitnehmern können mit einer Erstattung von durchschnittlich 1000 Euro rechnen, berichtet die Stiftung Warentest in der Zeitschrift "Finanztest Spezial Steuern 2020".

Vor einer möglichen Steuernachzahlung muss sich niemand fürchten. Der Grund: Errechnet das Finanzamt eine Steuernachforderung, können Betroffene ihre Steuererklärung im Einspruchsverfahren wieder zurückziehen.

Für die freiwillige Abgabe bleiben nach dem Ende des jeweiligen sogenannten Veranlagungszeitraums vier Jahre Zeit. Für das Jahr 2019 kann die Steuererklärung also noch bis zum 31. Dezember 2023 eingereicht werden. Da dieser Tag aber ein Sonntag ist und der 1. Januar ein Feiertag bleibt in diesem Fall sogar bis zum 2. Januar 2024 Zeit.