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Diebstahl im Freibad Hausratpolice greift manchmal unterwegs

Im Freibad stellt sich oft die Frage: Wohin mit den Wertsachen? Sie einfach unter das Badetuch zu legen, ist riskant. Doch wer sie im Spind einschließt, genießt sogar Versicherungsschutz.

17.08.2020, 13:04

Hamburg (dpa/tmn) - Portemonnaie, Handy oder Handtasche gehören zum Hausrat. Das heißt: Diese Gegenstände sind auch unterwegs über die Hausratversicherung versichert, erklärt der Bund der Versicherten (BdV) in Hamburg.

Die sogenannte Außenversicherung für den Hausrat ersetzt Verluste, wenn sich die Gegenstände vorübergehend außerhalb der eigenen vier Wände befinden. Allerdings gibt es einen Haken: Sie greift nur bei Einbruchdiebstahl oder Raub, nicht jedoch bei einfachem Diebstahl.

Was das in der Praxis bedeutet, zeigt ein Beispiel: Ein Verbraucher versteckt beim Besuch im Freibad seine Wertsachen unter dem Badetuch. Werden Portemonnaie oder Handy jetzt gestohlen, greift die Außenversicherung nicht. Denn das gilt als einfacher Diebstahl.

Anders sieht es aus, wenn die Wertsachen im Spind in der Umkleidekabine deponiert werden. Wird der Spind aufgebrochen und die Sachen gestohlen, kommt die Versicherung für den Schaden auf.

© dpa-infocom, dpa:200817-99-198300/2