1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Finanzen
  6. >
  7. Jahresende ist Stichtag für Steuererklärung 2016

EIL

Frist beachten Jahresende ist Stichtag für Steuererklärung 2016

Wer nicht dazu verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben, sollte den Jahreswechsel im Blick behalten. Denn der 31. Dezember ist ein wichtiger Stichtag - auch für andere Anträge beim Finanzamt.

11.11.2020, 15:48
Christin Klose
Christin Klose dpa-tmn

Berlin (dpa/tmn) - Arbeitnehmer, die keine Einkommensteuererklärung abgeben müssen, können dies freiwillig tun, um zu viel gezahlte Steuern vom Finanzamt erstattet zu bekommen. Dies kann vier Jahre rückwirkend geschehen. Für das Steuerjahr 2016 läuft die Frist also zum Jahresende 2020 endgültig ab.

Entscheidend sei, dass die Steuererklärung bis spätestens Mitternacht am 31. Dezember 2020 im Briefkasten des zuständigen Finanzamtes liegt", erklärt Uwe Rauhöft vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine BVL. "Einfacher lässt sich die Frist einhalten, wenn eine Elster-Steuererklärung mit digitaler Signatur eingereicht wird."

Die Abgabe einer freiwilligen Einkommensteuererklärung lohnt sich Rauhöft zufolge beispielsweise bei hohen Werbungskosten oder anderen steuermindernden Aufwendungen oder bei größeren Lohnschwankungen.

Frist auch für Antrag auf Arbeitnehmersparzulage

Das Jahresende als Frist gilt für die Anträge auf eine Arbeitnehmersparzulage. In der Regel wird dieser Antrag ohnehin gemeinsam mit der Einkommensteuererklärung gestellt, er kann aber auch ohne Antrag auf Einkommensteuerveranlagung erfolgen. Für 2016 endet die Antragsfrist ebenfalls mit Ablauf des 31. Dezember 2020.

Die Wohnungsbauprämie und Zulagen zu Riester-Verträgen dagegen können rückwirkend jeweils nur für zwei Jahre beantragt werden. Somit können bis Jahresende 2020 noch rückwirkende Anträge für 2018 erfolgen. Danach entfällt der Anspruch auf die Prämie oder Zulage. Wohnungsbau- und Riester-Sparer sollten daher prüfen, ob sie solch einen Antrag bereits gestellt haben. Wichtig ist auch, Änderungen der persönlichen Verhältnisse wie bei der Anzahl der Kinder mitzuteilen.

© dpa-infocom, dpa:201110-99-282959/3