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9,19 Euro pro Stunde Mindestlohn für Millionen Beschäftigte steigt zwei Mal

Seit mehr als drei Jahren gilt inzwischen der allgemeine Mindestlohn, der Beschäftigte vor Dumping-Bezahlung schützen soll. Nun sind die nächsten Anhebungen besiegelt - das reicht aber längst nicht allen.

31.10.2018, 16:34
Zum 1. Januar 2019 steigt der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 8,84 Euro auf 9,19 Euro pro Stunde. Foto: Oliver Berg
Zum 1. Januar 2019 steigt der gesetzliche Mindestlohn von derzeit 8,84 Euro auf 9,19 Euro pro Stunde. Foto: Oliver Berg dpa

Berlin (dpa) - Der gesetzliche Mindestlohn für Millionen Arbeitnehmer in Deutschland wird in den kommenden beiden Jahren zwei Mal erhöht. Zum 1. Januar 2019 steigt er von derzeit 8,84 Euro auf 9,19 Euro pro Stunde und zum 1. Januar 2020 weiter auf 9,35 Euro.

Das beschloss das Bundeskabinett in einer entsprechende Verordnung von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD). Die Anhebung folgt einem Votum, das die zuständige Kommission aus Vertretern von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Wissenschaft im Juni gefasst hat. Unabhängig davon flammte die Debatte über eine höhere Untergrenze von 12 Euro neu auf.

Der 2015 auf Druck der SPD in der damaligen großen Koalition eingeführte Mindestlohn gilt für alle volljährigen Arbeitnehmer - außer für Langzeitarbeitslose nach Aufnahme einer Arbeit in den ersten sechs Monaten. Auch für Azubis, bei Pflichtpraktika oder Praktika unter drei Monaten gilt er nicht. Der Mindestlohn war bereits 2017 zum ersten Mal von 8,50 Euro auf 8,84 Euro angehoben worden. Grundlage dafür ist die Entwicklung der durchschnittlichen Tariflöhne. In mehreren Branchen gibt es zudem Mindestlöhne, die über der allgemeinen Untergrenze liegen.

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