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Befreiung möglich Minijob in den Ferien: Rentenbeiträge sind keine Pflicht

Die Ferien sind zur Erholung gedacht. Wer dennoch etwas für Gewissen und Geldbeutel tun möchte, sucht sich einen Minijob. Wer dabei von der Rentenversicherungspflicht befreit werden will, muss das schriftlich beim Arbeitgeber beantragen.

07.08.2017, 03:45

Regensburg (dpa/tmn) - Wer während der Schulferien in einem Minijob arbeitet, muss keine Sozialversicherungsbeiträge zahlen. Die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht müssen Minijobber dabei allerdings schriftlich beim Arbeitgeber beantragen, erklärt die Lohnsteuerhilfe Bayern.

Wer das nicht tut, zahlt bei einem Verdienst von 450 Euro im Monat etwas mehr als 16 Euro an Rentenbeiträgen. Verschwendet wäre das Geld allerdings nicht. Denn auch Schüler erwerben auf diesem Wege schon - sehr geringe - Rentenansprüche.