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Nichts verpassen Mit Paketboten Abstellort vereinbaren

Bestellte Waren erreichen nicht immer den Empfänger. Manchmal liegt das schlicht daran, dass man nicht zu Hause war. Wer nicht persönlich auf den Paketboten warten möchte, hat eine Alternative.

23.09.2020, 16:34
Christin Klose
Christin Klose dpa-tmn

Bremen (dpa/tmn) - Die Corona-Pandemie hat dem Online-Handel noch einmal einen Schub gegeben. Doch bei der Zustellung der bestellten Waren kommt es mitunter zu Problemen.

Grundsätzlich gilt:  Paketdienstleister sind verpflichtet, die bestellte Ware ordnungsgemäß zuzustellen, erklärt die Verbraucherzentrale Bremen. Das heißt: Die Lieferung muss persönlich übergeben werden. Ein Paket einfach vor der Tür oder im Hausflur abzustellen, reiche nicht aus.

Etwas anderes gilt nur, wenn Verbraucher eine Abstellgenehmigung erteilt und einen Abstellort selbst gewählt haben. Dann kann und darf der Zusteller das Paket am vereinbarten Platz ablegen. Wichtig zu wissen: Kann der Zusteller einen Nachweis über den vereinbarten Ablageort erbringen und das Paket wurde zwischenzeitlich entwendet, geht die Haftung auf den Empfänger über – es gibt also keinen Ersatz.

© dpa-infocom, dpa:200923-99-681032/2