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Zu gut, um wahr zu sein So erkennen Anleger Lockangebote

Im Internet stoßen Anleger immer wieder auf Anbieter von scheinbar lukrativen Investitionsmöglichkeiten, die das schnelle Geld und außerordentlich hohe Gewinne versprechen. Doch oft ist das eine Falle. Verbraucher können sich aber mit einfachen Mitteln schützen.

06.12.2018, 13:05

Wiesbaden (dpa/tmn) - Schnell und einfach viel Geld verdienen - wer will das nicht? Doch Vorsicht, wer im Internet auf solche verlockenden Angebote stößt, sollte misstrauisch werden, rät das Bundeskriminalamt (BKA).

Häufig stecken dahinter Straftäter, deren einziges Ziel es ist, die Anleger um ihr Geld zu betrügen. Viele Anbieter verfügen noch nicht einmal über die notwendigen Lizenzen, derartige Geschäfte in Deutschland anzubieten. Selbst wenn die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine Erlaubnis erteilt hat, bedeutet dies nicht automatisch, dass die angebotenen Produkte empfehlenswert sind. Mit diesen drei einfachen Tipps können sich Anleger schützen:

- Misstrauisch bleiben: Versprechen Anbieter eine garantierte Rendite oder ein nur sehr geringes Risiko, sind das oft Lockangebote. Jede Anlageform sollte im Vorfeld geprüft werden. Bei Anlageangeboten im Internet können verschiedene Suchmaschinen helfen, möglichst umfassende Informationen zum Anbieter und zum Produkt zu erhalten.

- Anbieter unter die Lupe nehmen: Gerade bei Anbietern im Internet sollten Kunden darauf achten, ob ein Impressum angegeben ist. Wichtige Fragen dabei: Wer ist der potenzieller Vertragspartner und wo hat er seinen Sitz? Handelt es sich um ein von der BaFin oder einem anderen EU-Land lizenziertes Unternehmen?

- Ungebetene Anrufe beenden: Ungebetene Anrufe, sogenannte Cold Calls, sind eigentlich nicht zulässig. Wer trotzdem am Telefon unerwartet vermeintlich unschlagbare Geldanlagen angeboten bekommt, sollte besser gleich auflegen. Das BKA rät: "Lassen Sie sich nicht auf Beratungsgespräche mit Unbekannten ein." Beim Verdacht auf kriminelle Machenschaften sollten Verbraucher sich an die Polizei oder die BaFin wenden.

Übersicht der BaFin

Infos der Verbraucherzentralen