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Verbraucherinsolvenzverfahren So werden Schuldner ihre Sorgen los

Mit einem Verbraucherinsolvenzverfahren - umgangssprachlich auch Privatinsolvenz genannt - können sich Verbraucher von ihren Schulden befreien. Doch wie funktioniert das? Ein Überblick.

24.07.2017, 03:05

Düsseldorf (dpa/tmn) - Wer mit seinen Einnahmen seine Ausgaben nicht mehr decken kann, kommt für ein Insolvenzverfahren infrage. Fünf Schritte, wie Schuldner vorgehen und was sie beachten müssen:

- Einigung versuchen: Zunächst muss der Verschuldete versuchen, sich außergerichtlich mit seinen Gläubigern zu einigen. An diesem Versuch muss eine geeignete Insolvenzberatungsstelle oder eine geeignete Person, zum Beispiel ein Rechtsanwalt, mitwirken, erklärt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen. Klappt das nicht, braucht der Schuldner eine schriftliche Bestätigung darüber, dass der Einigungsversuch gescheitert ist.

- Antrag stellen: Mit der Bescheinigung kann der Betroffene beim zuständigen Insolvenzgericht einen Antrag auf Eröffnung des Verbraucherinsolvenzverfahrens stellen. Dazu muss er ein Verzeichnis des vorhandenen Vermögens und des Einkommens sowie einen Schuldenbereinigungsplan vorlegen. Darin muss stehen, wie der Schuldner sich eine Einigung mit den Gläubigern vorstellt; er gilt als weiterer Einigungsversuch mit den Gläubigern mit Unterstützung des Gerichts. Wichtig ist der Antrag auf Restschuldbefreiung: Er bedeutet den schuldenfreien Neustart nach Ablauf des Verfahrens.

- Pläne ändern: Gläubiger können dem Schuldenbereinigungsplan innerhalb einer Frist widersprechen. Das gibt dem Gericht die Möglichkeit, den Plan zu ändern oder zu ergänzen. Wird der Plan von den Gläubigern angenommen, gilt der Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens als zurückgenommen. Die Schulden werden dann stattdessen nach dem ausgehandelten Plan getilgt.

- Verfahren eröffnen: Scheitert der Schuldenbereinigungsplan, wird das Verfahren bezüglich der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wieder aufgenommen. Wird der Antrag des Schuldners nun angenommen, werden eventuell noch vorhandene pfändbare Vermögenswerte verwertet und der Erlös an die Gläubiger verteilt.

- Wohlverhaltensphase: Nach der Eröffnung beginnt die sogenannte Wohlverhaltensphase, die bis zur endgültigen Erteilung der Restschuldbefreiung andauert. Während dieser Zeit muss der Schuldner pfändbares Einkommen an die Gläubiger abgeben. Reicht das nicht, um die gesamten Schulden zu tilgen, werden dem Schuldner nach Ablauf dieser Phase die restlichen Schulden erlassen. Das Verfahren dauert in der Regel sechs Jahre.

Verbraucherzentrale zu Verbraucherinsolvenzverfahren

Insolvenzordnung

Merkblatt Justizministerium NRW