Berufliche Ausgaben Gewerkschaftsbeitrag von der Steuer absetzen
Gewerkschaftbeiträge oder Beitragszahlungen für Berufsverbände können bei der Steuererklärung in der Anlage N als Werbungskosten eingetragen werden.
Neustadt/Weinstraße (dpa/tmn) - Steuerzahler können berufliche Ausgaben als Werbungskosten absetzen. Dazu zählen auch Gewerkschaftsbeiträge, wie die Vereinigte Lohnsteuerhilfe (VLH) erklärt.
Denn Gewerkschaften zählen zu den Berufsverbänden, die die speziellen beruflichen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder vertreten. Andere Beispiele sind Berufsgenossenschaften und Arbeitgebervereinigungen.
Die Beitragszahlungen können bei der Steuererklärung in Anlage N angegeben werden, so die VLH. Mitglieder bitten demnach am besten den Berufsverband um einen Nachweis ihrer jährlichen Beitragszahlungen und heben diesen Beleg auf.