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Steuererklärung Grüne Rezepte beim Finanzamt einreichen

Grüne Rezepte zeigen an, dass ein Medikament nicht apothekenpflichtig, die Einnahme aber medizinisch notwendig ist. Ebenso wie die klassischen rosa Rezepte können diese beim Finanzamt eingereicht werden und als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden.

20.09.2019, 09:20

Berlin (dpa/tmn) - Grüne Rezepte können sich bezahlt machen. Denn sie dienen als Nachweis für das Finanzamt, dass bestimmte Medikamente medizinisch notwendig sind, erklärt der Deutsche Apothekerverband in Berlin.

Das wiederum ist Voraussetzung dafür, dass die Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen anerkannt werden. Auch die Zuzahlungsquittung für das rosa Rezept kann beim Finanzamt eingereicht werden.

Anerkannt werden die Kosten für Medikamente, wenn die individuelle Belastungsgrenze überschritten wurde. Diese ist abhängig von Einkommen, Familienstand und Kinderzahl des Betroffenen. Abgesetzt werden können die gesetzlichen Zuzahlungen von fünf bis zehn Euro pro rezeptpflichtigem Medikament ebenso wie die Kosten für die Selbstmedikation zum Beispiel mit Allergiemitteln.