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Erwerb einer Immobilie Künftige Vermieter können Kaufpreis abschreiben

Immobilienkäufer, die planen zu vermieten, können den Kaufpreis steuerlich geltend machen. Aber gilt das für die gesamten Anschaffungskosten?

26.06.2019, 11:00

Berlin (dpa/tmn) - Wer eine Immobilie kaufen und dann vermieten will, kann unter Umständen von steuerlichen Vorteilen profitieren: Denn Vermieter können die Kosten für die Anschaffung einer Immobilie steuermindernd geltend machen.

Allerdings können sie nicht den gesamten Kaufpreis absetzen. "Nur die Anschaffungskosten, die auf Haus oder Wohnung entfallen, dürfen bei der Einkommensteuer abgeschrieben werden", sagt Isabel Klocke vom Bund der Steuerzahler. Wer die Kosten absetzen will, muss den Kaufpreis aufteilen: in Kosten für den Grund und Boden einerseits und für das Gebäude andererseits.

Künftige Vermieter sollten also bereits beim Erwerb der Immobilie die Aufteilung festlegen - also in den Kaufvertrag reinschreiben, welcher Anteil des Preises auf das Gebäude und welcher auf den Boden entfällt. "Dabei muss das Finanzamt grundsätzlich das anerkennen, was die Parteien im Kaufvertrag festgelegt haben", sagt Klocke.

Fehlt aber eine Aufteilung im Kaufvertrag oder bestehen Bedenken, dass die Parteien sie objektiv vorgenommen haben, greift das Finanzamt auf eine vom Bundesfinanzministerium veröffentlichte Rechenhilfe zurück. Diese sogenannte Kaufpreisaufteilung wurde im Mai 2019 vom Ministerium aktualisiert und steht online auf der Internetseite des Bundesministeriums zur Verfügung.

Dort können künftige Vermieter bereits vor Abschluss des Kaufvertrages ermitteln, welche Aufteilung der Fiskus akzeptieren wird. Weicht die vereinbarte Aufteilung nicht über Gebühr von der Kaufpreisaufteilung ab, wird das Finanzamt die Werte anerkennen - die Gebäudeabschreibung erfolgt dann auf Basis der Kaufvertragsangaben.

Rechenhilfe des Bundesfinanzministeriums