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Genau rechnen Kurzarbeit 2020: Wann eine Steuererklärung Pflicht ist

Wer im vergangenen Jahr in Kurzarbeit war, ist unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Was gilt genau?

25.02.2021, 12:17
Benjamin Nolte
Benjamin Nolte dpa-tmn

Berlin (dpa/tmn) - Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen, die im Jahr 2020 in Kurzarbeit waren, sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet. Das gilt jedenfalls, wenn sie mehr als 410 Euro Lohnersatz bekommen haben, informiert Erich Nöll vom Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine (BVL).

Das Kurzarbeitergeld ist zwar steuerfrei, allerdings steigt dadurch der persönliche Steuersatz. Daher sei es umso wichtiger, keine Ausgaben in seiner Steuererklärung zu vergessen, um eine eventuelle Steuernachzahlung kleinzuhalten, erklärt Nöll.

Anders sieht es aus, wenn der Arbeitgeber zusätzlich zum Gehalt eine spezielle Corona-Prämie von bis zu 1500 Euro gezahlt hat. Diese Prämie ist steuerfrei. Arbeitnehmer müssen sie also nicht in der Steuererklärung angeben. Anders als das Kurzarbeitergeld beeinflusst diese Summe nicht den persönlichen Steuersatz.

© dpa-infocom, dpa:210225-99-589765/3

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