1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Finanzen
  6. >
  7. Steuern bei Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen

Private Veräußerungsgeschäfte Steuern bei Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen

Für private Veräußerungsgeschäfte müssen Anleger in der Regel Steuern zahlen. Sie werden etwa fällig, wenn zwischen Kauf und Verkauf weniger als ein Jahr lag. Macht der Anleger von einem verbrieften Recht Gebrauch, ist das aber nicht gleich als Verkauf zu werten.

22.03.2018, 11:34

München (dpa/tmn) - Gold müssen Anleger nicht immer direkt kaufen. Über Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen können sie auch indirekt in das Edelmetall investieren.

Diese börsenfähige Wertpapiere gewähren dem Inhaber das Recht auf Auslieferung eines Gramms Gold, das jederzeit unter Einhaltung einer Lieferfrist von zehn Tagen gegenüber der Bank geltend gemacht werden kann. Daneben besteht die Möglichkeit, die Wertpapiere an der Börse zu handeln. Nach einer am Mittwoch veröffentlichten Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) unterliegen diese Inhaberschuldverschreibungen nicht immer der Einkommensteuer (Az.: IX R 33/17).

In dem Fall hatten die Kläger Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen gekauft und ließen sich das verbriefte Gold innerhalb eines Jahres nach dem Erwerb physisch aushändigen. Das Finanzamt besteuerte die Wertsteigerung im Zeitraum zwischen dem Erwerb der Papiere und der Auslieferung des Goldes als Einkünfte aus privaten Veräußerungsgeschäften. Dagegen erhobenen die Anleger Klage.

Mit Erfolg: Nach Ansicht des BFH haben die Kläger in diesem Fall lediglich von ihrem Recht Gebrauch gemacht, sich das Gold ausliefern zu lassen. Hierdurch habe sich ihre wirtschaftliche Leistungsfähigkeit aber nicht gesteigert, da sie auch danach das Risiko eines fallenden Goldpreises trugen.

Das ausgelieferte Gold befand sich außerdem weiterhin im Eigentum der Kläger und wurde in ihrem Bankdepot verwahrt. Eine Veräußerung des gelieferten Goldes habe nicht stattgefunden. Nicht zu entscheiden hatte der BFH im Streitfall über die Veräußerung oder Verwertung der Xetra-Gold Inhaberschuldverschreibungen an der Börse oder an andere Erwerber.

Paragraf 23 Einkommensteuergesetz (EStG)