1. Startseite
  2. >
  3. Leben
  4. >
  5. Finanzen
  6. >
  7. Streit mit der Versicherung - Ombudsmann kann helfen

Helfer in der Not Streit mit der Versicherung - Ombudsmann kann helfen

Manchmal sind Versicherungsunternehmen und -nehmer verschiedener Meinung. Kommt es dann zu einem Rechtsstreit, fallen hohe Kosten an. Billiger wird es, wenn man sich an einen Schlichter wendet.

15.03.2017, 03:24

Berlin (dpa/tmn) - Ein Streit mit der Versicherung muss nicht gleich vor Gericht ausgetragen werden. Verbraucher können sich auch zuerst an die zuständige Schlichtungsstelle wenden: den Versicherungsombudsmann.

Der Vorteil: Anders als bei einem Prozess, kommen auf Verbraucher hier keine Ausgaben zu, erklärt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Das Verfahren ist für Verbraucher kostenlos. Zuständig ist der Ombudsmann bei Meinungsverschiedenheiten mit einem Versicherungsunternehmen oder einem Versicherungsvermittler.

Tätig wird er bei Streitigkeiten mit der Hausrat- oder Gebäudeversicherung, mit Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherungen, Kfz-Versicherungen, Unfall- und Lebensversicherungen, privaten Rentenversicherungen sowie Berufsunfähigkeitsversicherungen. Nicht zuständig ist der Versicherungsombudsmann allerdings für private Krankenversicherungen.

Um die Beschwerde zu prüfen, braucht der Schlichter die Personalien des Versicherungsnehmers oder der versicherten Person. Wichtig ist auch der Schriftwechsel mit der Versicherung, der für die Beschwerde wichtig ist. Außerdem sollten Verbraucher neben einer kurzen Fallbeschreibung angeben, was sie mit der Beschwerde erreichen wollen.

Verbraucher können sich auf mehreren Wegen an den Ombudsmann wenden: telefonisch (0800 3696000), per Mail (beschwerde@versicherungsombudsmann.de) oder per Brief (Versicherungsombudsmann e. V., Postfach 080632, 10006 Berlin).

Hat er alle Unterlagen, prüft der Ombudsmann jede Beschwerde auf ihre Berechtigung und fällt seinen Schlichterspruch. Wer mit der Empfehlung nicht einverstanden ist, kann im Anschluss an das Schlichtungsverfahren immer noch vor Gericht ziehen.

Homepage des Versicherungsombudsmannes