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Keine Erstattung Wann der Versicherungsschutz bei einem Unwetter wegfällt

Nicht immer zahlt die Versicherung Unwetterschäden in der Wohnung. Für beschädigte Möbel, Teppiche und das Parkett müssen Betroffene dann selbst aufkommen.

14.07.2017, 03:43
Bei einem Gewitter treten nicht nur Blitze auf, sondern auch starker Regen. Der kann die Möbel beschädigen. Foto: Patrick Seeger/dpa
Bei einem Gewitter treten nicht nur Blitze auf, sondern auch starker Regen. Der kann die Möbel beschädigen. Foto: Patrick Seeger/dpa dpa

Potsdam (dpa/tmn) - Durch Unwetter können an der Einrichtung der Wohnung schwere Schäden entstehen. In der Regel kommt dafür die Hausratversicherung auf, erklärt die Verbraucherzentrale Brandenburg in Potsdam. Allerdings nur, wenn die Versicherten sich richtig verhalten.

Haben Betroffene zum Beispiel vergessen, die Fenster zu schließen, und ein Regenguss beschädigt die Möbel, gibt es kein Geld. Grundsätzlich gilt: Betroffene müssen Schäden immer unverzüglich ihrer Versicherung melden. Außerdem sollten sie die Schäden dokumentieren, Fotos machen und gegebenenfalls Daten von Zeugen aufnehmen. Beschädigte Gegenstände werden vorerst sichergestellt für den Fall, dass der Versicherer sie begutachten will.