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Auf den Nebenjob kommt es an Wann müssen Studenten in die Rentenversicherung einzahlen?

Sind auch Studenten dazu verpflichtet, in die Rentenversicherung einzuzahlen? Das hängt ganz von der Art ihres Nebenjobs ab. Dabei gibt es grundsätzlich drei Möglichkeiten.

31.10.2018, 10:38
Es hängt von Faktoren wie Einkommenshöhe und Befristung des Nebenjobs ab, ob und in welcher Höhe Studenten Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abführen müssen. Foto: Julian Stratenschulte
Es hängt von Faktoren wie Einkommenshöhe und Befristung des Nebenjobs ab, ob und in welcher Höhe Studenten Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abführen müssen. Foto: Julian Stratenschulte dpa

Berlin (dpa/tmn) - Viele Studenten arbeiten nebenbei, um sich das Studium zu finanzieren. Damit stehen sie in einem Beschäftigungsverhältnis mit allen Rechten und Pflichten. Doch was bedeutet das für mögliche Beiträge zur Rentenversicherung?

Denkbar sind drei Fälle, erläutert die Deutsche Rentenversicherung Bund:

Möglichkeit 1: Ist das Arbeitsverhältnis von Beginn an auf höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr befristet, bleiben Studenten versicherungsfrei. Dabei spielt die Höhe des Verdienstes keine Rolle. Rentenversicherungsbeiträge sind nicht zu zahlen.

Möglichkeit 2: Wer unbefristet arbeitet und nicht mehr als 450 Euro im Monat verdient, ist in der gesetzlichen Rentenversicherung zwar grundsätzlich versicherungspflichtig. Durch die Zahlung von Beiträgen entstehen Ansprüche auf Rehabilitationsleistungen, Erwerbsminderungsrenten und Zulagen zur Riester-Rente. Der zu zahlende Beitrag beträgt derzeit 3,6 Prozent des Einkommens. Beim Arbeitgeber kann allerdings ein Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht gestellt werden. Dadurch erlischt dann aber nicht nur die Pflicht zur Beitragszahlung, sondern auch die umfassende Absicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung.

Möglichkeit 3: Wer unbefristet arbeitet und mehr als 450 Euro im Monat verdient, ist auch als Student immer versicherungspflichtig. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist hier nicht möglich. Student und Arbeitgeber teilen sich dann die zu zahlenden Beiträge.