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Unbefristete Tätigkeit Wann Nebenjobs für Studenten versicherungspflichtig sind

Viele müssen sich neben dem Studium etwas dazuverdienen, um über die Runden zu kommen. Nicht immer ist man bei einem Nebenjob auch versicherungspflichtig. Die Unterschiede erklärt die Deutsche Rentenversicherung Bund.

12.10.2017, 04:22

Berlin (dpa/tmn) - Arbeiten Studenten unbefristet neben ihrem Studium und verdienen dabei nicht mehr als 450 Euro im Monat, sind sie in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich versicherungspflichtig. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Der Beitrag beträgt derzeit 3,7 Prozent des Einkommens. Durch die Zahlung entstehen Ansprüche auf Rehabilitationsleistungen, Erwerbsminderungsrenten und Zulagen zur Riester-Rente.

Gut zu wissen: Beim Arbeitgeber kann ein Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht gestellt werden. Dadurch erlischt jedoch nicht nur die Pflicht zur Beitragszahlung sondern auch die Absicherung. Wer mehr als 450 Euro verdient, ist immer versicherungspflichtig.

Ist das Arbeitsverhältnis von Beginn an auf höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage pro Kalenderjahr befristet, bleiben Studenten versicherungsfrei. Beiträge sind dann nicht zu zahlen. Auch während eines vorgeschriebenen Praktikums müssen Studenten keine Beiträge zahlen. Arbeitszeit und Verdienst spielen in beiden Fällen keine Rolle.