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Darauf sollten Sie achten Zahnzusatzpolice sollte sich auf Rechnung beziehen

Zahnersatz kann teuer werden. Zahnzusatzversicherungen helfen, das Loch im Geldbeutel nicht zu groß werden zu lassen. Doch der Teufel steckt im Detail.

29.09.2020, 15:06
Christin Klose
Christin Klose dpa-tmn

Düsseldorf (dpa/tmn) - Hochwertigeren Zahnersatz müssen Patienten zum größten Teil aus eigener Tasche bezahlen. Auch ein gut geführtes Bonusheft ändert daran nichts. Private Zahnzusatzversicherungen können hier helfen, erklärt die Verbraucherzentrale NRW.

Beim Abschluss sollten Kunden darauf achten, dass sich die Leistung der Versicherung auf den komplett zu zahlenden Rechnungsbetrag bezieht – und nicht nur auf den Teil, der beispielsweise nicht von der gesetzlichen Krankenkasse als Regelversorgung bezuschusst wird. Bezieht der Versicherer zudem bei seiner Berechnung die Leistungen der Krankenkasse mit ein, droht ein größerer Eigenanteil beim Patienten hängen zu bleiben. Worauf es beim Abschluss noch ankommt: 

- Beim Antrag ehrlich sein: Im Antrag müssen Kunden Gesundheitsfragen beantworten und den Zahnarzt von der Schweigepflicht entbinden. Alle Angaben sollten wahrheitsgemäß erfolgen. Denn für bestehende Probleme gilt der Versicherungsschutz nicht. Stellt sich später heraus, dass eine Diagnose schon vor Vertragsschluss feststand, kann der Versicherer die Leistung verweigern.

- Wartezeit berücksichtigen: Manche Zusatzpolicen sehen vor, dass Leistungen erst nach einer Wartezeit in Anspruch genommen werden können. Darüber hinaus enthalten die meisten Verträge sogenannte Staffeln, die die Erstattung häufig in den ersten drei oder fünf Versicherungsjahren auf Höchstbeträge deckeln.

- Höchstgrenzen den Zahn ziehen: Die Verträge sollten keine Begrenzung bei der jährlichen Erstattung vorsehen. Denn größere Maßnahmen können den Kostenrahmen sonst durchaus übersteigen. Zudem wird die bei Vertragsabschluss festgelegte Höchstgrenze auch bei über die Jahre steigenden Kosten für Zahnersatz nicht angehoben. Versicherte müssen dann unter Umständen trotz Versicherungsschutz für den gewünschten hochwertigeren Zahnersatz zuzahlen.

© dpa-infocom, dpa:200929-99-757464/2