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Vollmacht für Dritte Zugriff aufs Bankkonto für den Notfall regeln

Eine Vorsorgevollmacht ermöglicht, dass in einer Notsituation bestimmte Aufgaben nach den Vorstellungen des Vollmachtgebers erledigt werden. Für einen Zugriff auf das Bankkonto ist jedoch ein zusätzliches Formular notwendig.

09.10.2018, 14:08
Eine Bankvollmacht zu erteilen, kann für den Notfall wichtig sein. Sie regelt, wer dann für einen die Bankgeschäfte übernimmt. Foto: Angelika Warmuth
Eine Bankvollmacht zu erteilen, kann für den Notfall wichtig sein. Sie regelt, wer dann für einen die Bankgeschäfte übernimmt. Foto: Angelika Warmuth dpa

Berlin (dpa/tmn) - In einer Vorsorgevollmacht kann jeder regeln, wer im Notfall für ihn sprechen soll. Sie muss in schriftlicher Form mit Datum und Unterschrift vorliegen.

Sollen Bevollmächtigte auch auf ein Bankkonto zugreifen können, genügt eine Vorsorgevollmacht allerdings meist nicht. Die Zeitschrift "Finanztest" (Ausgabe 10/2018) rät, bei der Bank nach einem speziellen Formular zu fragen. In der Regel müssen Kontoinhaber und Bevollmächtigte es unterschreiben.

Direktbanken bieten entsprechende Formulare oft auf ihrer Internetseite an. Auch hier unterschreiben beide, dann wird das Formular an die Bank geschickt. Bevollmächtigte müssen sich in der Regel mittels Postident oder Video-Chat ausweisen.