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Geldstrafe Frau mit üblen Worten beleidigt

Eine Auseinandersetzung in einem Osterburger Laden kommt einem der beiden Streitenden nun teuer zu stehen.

Von Wolfgang Biermann 26.09.2019, 03:00

Stendal l Weil er am 30. August 2018 eine heute 69-Jährige in einem Einkaufsmarkt in Osterburg übelst beleidigt hat, muss ein 38-jähriger gebürtiger Biesestädter 500 Euro Geldstrafe zahlen. Im ersten Anlauf war der Prozess geplatzt, weil ein mit der Strafanzeige befasster Polizeibeamter nicht verfügbar war.

Der vielfach vorbestrafte Angeklagte hatte angegeben, dass es einen heftigen, beidseitig geführten Wortwechsel gegeben hätte. Auslöser des Streits sei gewesen, dass die Frau ihm als Radfahrerin mit ihrem Pkw beim Auffahren auf den Parkplatz vor dem Markt die Vorfahrt genommen hätte. Im Markt sei er von der Frau als „Idiot“ bezeichnet worden, behauptete er. Daraufhin hätte er sie mit „Schlampe“ tituliert, räumte er ein.

Weitere ihm zur Last gelegte derbe, hier nicht wiederzugebende Schimpfworte will er nicht benutzt haben. Entlasten würde ihn ein Video von der Überwachungskamera im Einkaufsmarkt. Das könne zumindest belegen, dass auch die Frau agiert habe, was diese als Zeugin aber vehement zurückwies. „Dazu war ich gar nicht in der Lage.“

Staatsanwältin und Richter hielten im Gegensatz zur Verteidigerin die Aussage der 69-Jährigen für glaubhaft. Besagtes Video sei verschwunden, monierte die Verteidigerin. Weil er dieses Video gesehen und mit der 69-Jährigen am Tatort gesprochen hatte, sollte ein Polizist Auskunft geben.

Der Beamte sagte als Zeuge aus, dass er sich nur noch fragmenthaft an das Tatgeschehen und das Gespräch mit der Frau erinnern könne. Sie habe einen aufgelösten Eindruck auf ihn gemacht. Das tonlose Video habe er wohl gesehen, könne sich aber nicht mehr an den Inhalt erinnern, so der Beamte.

Eine Verantwortliche vom Einkaufsmarkt habe ihm zugesagt, das Video im Osterburger Revier vorbeizubringen. Es seien aber nur kaum aussagekräftige Standbilder eingereicht worden. Nach einer Fünf-Tage-Frist würden im Markt vorhandene Aufnahmen der Überwachungskamera von aktuellen Aufnahmen überschrieben. Bild-Sequenzen vom Tattag seien daher nicht mehr verfügbar.

Laut Verteidigerin gebe es eine Vorgeschichte. Die Frau hätte als Versicherungsvertreterin vor Jahren den Eltern des Angeklagten eine Versicherung „aufgeschwatzt“ und nach Rückabwicklung des Vertrages einen Vorschuss von 800 D-Mark einfach behalten. Die 69-Jährige bestritt das.

Einen Teilerfolg konnte die Verteidigerin trotz Verurteilung verbuchen. Weil der 38-Jährige weniger Netto im Monat hat, als von Staatsanwältin und Gericht angenommen, reduzierte sich die ursprünglich per Strafbefehl verhängte Geldstrafe von 1250 Euro auf 500 Euro.