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Viele Details erforderlich BGH-Vorgaben zu Patientenverfügungen erhöhen Beratungsbedarf

Sollen lebenserhaltende Geräte abgeschaltet werden? Solche und ähnliche Fragen sind bei einer Patientenverfügung zu klären. Doch der BGH macht strenge Vorgaben für das Erfassen der Patientenwünsche. Ohne Beratung sind diese kaum umzusetzen.

12.01.2018, 12:24

Dortmund (dpa) - Neuerungen bei Patientenverfügungen und Pflegegraden haben im vergangenen Jahr so viel Beratungsbedarf bei Bürgern verursacht wie noch nie. Besonders die Nachfrage zu Patientenverfügungen und Vollmachten steigt weiter, wie die Deutsche Stiftung Patientenschutz mitteilte.

Anlass für den zunehmenden Beratungsbedarf sei die Aufforderung des Bundesgerichtshofes (BGH), klare und detaillierte Aussagen zu Patientenwünschen in Verfügungen zu äußern. Der Wunsch, in bestimmten Fällen zum Beispiel lebenserhaltende Geräte abzuschalten, reicht heute nicht mehr, damit sich Ärzte daran halten müssen. Hier seien genauere Details erforderlich, betonte der BGH.

Die Stiftung, die 2017 mehr als ein Drittel aller 33 000 Beratungen für Patientenverfügungen aufwendete, warnt davor, schlicht seinen Namen in einen Internetvordruck einzutragen. "Eine gute Beratung braucht 90 Minuten und lässt später noch Raum für Nachfragen und Bedenkzeit", erläuterte Stiftungsvorstand Eugen Brysch in Dortmund.

Bürger können unter anderem das Servicetelefon der Stiftung für eine erste Beratung kostenlos nutzen. Intensivgespräche seien Mitgliedern sowie Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 4 und Menschen mit schwerer Demenz sowie deren Angehörigen vorbehalten.

Infos zum Patientenschutztelefon