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Berufliche Reha Hilfe für Menschen mit Behinderung läuft weiter

Trotz Erkrankung oder Behinderung berufstätig bleiben - dabei sollen bestimmte Reha-Maßnahmen wie der Besuch Beruflicher Trainingszentren helfen. Doch ist das auch in Corona-Zeiten möglich?

07.12.2020, 12:27
Christin Klose
Christin Klose dpa-tmn

Berlin (dpa/tmn) - Ein behindertengerechtes Auto oder ein barrierefrei gestalteter Arbeitsplatz: Menschen mit einer Erkrankung oder Behinderung können bei der Deutschen Rentenversicherung solche und andere "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben" beantragen.

Neben diesen Hilfen zur beruflichen Reha, die den Arbeitsplatz erhalten sollen, gibt es Aus- und Beschäftigungsangebote.

Letztere laufen auch in der Pandemie weiter, betont die Deutsche Rentenversicherung Bund. Werkstätten für behinderte Menschen etwa, Berufliche Trainingszentren und andere Anbieter würden ihre Aufgaben weiterhin wahrnehmen. Sollte wegen Corona-Einschränkungen keine Präsenz im Betrieb möglich sein, werde auf "alternative Betreuungsformen" gesetzt, zum Beispiel via Internet.

Die Rentenversicherung ist nur ein möglicher Reha-Träger. Auch Berufsgenossenschaften, die Bundesagentur für Arbeit sowie Träger der öffentlichen Jugendhilfe oder Sozialhilfeträger zählen dazu.

© dpa-infocom, dpa:201207-99-602486/2

Rentenversicherung zu beruflichen Reha

Informationen der Arbeitsagentur zu Teilhabe-Leistungen (pdf)

Bundesarbeitgemeinschaft Beruflicher Trainingszentren