1. Startseite
  2. >
  3. Varia
  4. >
  5. Stadt braucht die Grundsteuern

Haushalt Stadt braucht die Grundsteuern

Schon längst sollte die für den Haushalt der Kommunen wichtige Grundsteuer reformiert werden.

Von Arno Zähringer 23.01.2018, 02:00

Salzwedel l Jetzt prüft das Bundesverfassungsgericht deren Rechtmäßigkeit mit Blick auf den Gleichheitssatz des Grundgesetzes. Für die Hansestadt Salzwedel sind die Steuern eine bedeutende Einnahmeposition. Die Grundsteuer ist nach Gewerbesteuer und Einkommenssteueranteil die wichtigste Einnahmequelle der Kommunen. Unterschieden werden Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliches Vermögen und Grundsteuer B für bebaute oder bebaubare Grundstücke und Gebäude. Die Bemessungsgrundlage ist bundesweit zwar einheitlich geregelt. Jede Kommune bestimmt aber mit einem Hebesatz die tatsächliche Höhe der Steuer – und somit auch die Höhe der Einnahmen.

In Salzwedel hat der Stadtrat in seiner Sitzung im Oktober 2017 eine Erhöhung der Hebesätze beschlossen. Bei der Grundsteuer A von 280 auf 290 und die Grundsteuer B von 360 auf 370 von Hundert. Im Jahr 2015 (Hebesatz 280) wurden rund 216.200 Euro, ein Jahr später 221.900 und im vergangenen Jahr 225.000 Euro eingenommen.

Um deutlich größere Beträge geht es bei der Grundsteuer B. 2015 flossen (Hebesatz 360) rund 2,5 Millionen Euro auf das Konto der Stadt, 2016 waren es knapp 2,6 Millionen Euro. Und für 2017 verbuchte das Rathaus Einnahmen, die mehr als 2,6 Millionen Euro betrugen.

Doch was wird mit dem Geld gemacht? „Alle Erträge und Einzahlungen – somit auch die aus den Realsteuern – dienen der Finanzierung aller Aufwendungen und Auszahlungen. Für Steuern ist eine bestimmte Zweckbindung ausgeschlossen“, erläutert Andreas Köhler, zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit der Hansestadt.

Die Einnahmen aus beiden Steuern flössen zudem nach den Vorschriften des Finanzausgleichsgesetzes (kurz FAG) unter anderem in die Berechnung der Steuerkraft einer Gemeinde ein.

Letztlich sind laut Köhler von der Steuerkraft auch die Höhe der allgemeinen Zuweisungen des Landes an die Gemeinde und die Höhe der Kreisumlage abhängig.

Doch mit welchen Folgen hätte die Stadt zu kämpfen, sollten die Grundsteuern abgeschafft werden? Schließlich handelt es sich nach Angaben des Stadtsprechers um „bedeutende Einnahmepositionen des städtischen Haushaltes. „Ein Wegfall müsste selbstverständlich anderweitig kompensiert werden“, sagt er.

Köhler und die Verwaltung hoffen allerdings, dass es nicht so weit kommen wird. Denn die seit Jahren gleichermaßen angekündigte und ausstehende Reform der Grundsteuer habe nach hiesigem Kenntnisstand nicht das Ziel, diese Realsteuern entfallen zu lassen. Vielmehr gehe es darum, einen nicht mehr zeitgemäßen Berechnungsmodus zu verändern.

Grundlage ist der Einheitswert eines Objekts. Die Grundsteuer trifft die Eigentümer und wird an Mieter weitergegeben. Insgesamt fließen fast 14 Milliarden Euro im Jahr in die Kassen von Städten und Gemeinden. Nach Überzeugung des Bundesfinanzhofs verstoßen die Einheitswerte für die mehr als 35 Millionen Grundstücke und Immobilien in Deutschland gegen den Gleichheitssatz des Grundgesetzes.