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Kläranlage Klärschlammvertrag europaweit ausgeschrieben

Der Vertrag zwischen Wasserverband Gardelegen und der mit der Entsorgung des Klärschlamms beauftragten Firma läuft zum Jahresende aus.

Von Cornelia Ahlfeld 28.09.2017, 23:00

Gardelegen l 2100 Tonnen Klärschlamm mit einem 20-prozentigen Trockensubstanzgehalt fallen jährlich beim Klären der Abwässer in den Kläranlagen Gardelegen, Mieste und Kakerbeck an. Dieser Klärschlamm wird von einer Fachfirma entsorgt. Und dieser Vertrag zwischen Firma und Wasserverband Gardelegen läuft am 31. Dezember diesen Jahres aus. Erforderlich ist damit eine Neuvergabe dieser Aufgabe. Die Laufzeit des Vertrages soll künftig zwei Jahre mit der Option einer Verlängerung um ein weiteres Jahr betragen. Das allerdings sei dann ein Wertumfang von netto 540 000 Euro (für drei Jahre). Aufgrund des Umfanges sei eine europaweite Ausschreibung erforderlich, erläuterte Verbandsgeschäftsführerin Katja Rötz in der jüngsten Verbandsversammlung. Die Wertgrenze für europaweite Ausschreibungen von Dienst- und Lieferleistungen liege bei 209.000 Euro.

Derzeit laufe die Klärschlammentsorgung über eine Hemstedter Firma. Die Neuvergabe übernehme die Vergabestelle des Wasserverbandes. Die Ausschreibung war am 17. August veröffentlicht worden. Der weitere Zeitplan ist streng gefasst. Am Donnerstag, 5. Oktober, soll die Submission stattfinden. Am Mittwoch, 18. Oktober, wird die Vergabestelle einen Vorschlag vorlegen. Die Vergabeentscheidung müsse bis spätestens 1. November erfolgen, erläuterte Rötz.

Entsprechend der Verbandssatzung habe die Verbandsversammlung über alle Vergaben zu entscheiden, deren Wert über 200.000 Euro liegt. Und das wäre bei der Klärschlammentsorgung der Fall. Möglich sei, kurzfristig eine weitere Verbandsversammlung einzuberufen. Allerdings gebe es bis auf den Klärschlamm kein weiteres Thema für die Versammlung. Die Vergabeentscheidung könne auch über einen sogenannten Umlaufbeschluss erfolgen.

Für die Verwaltung wäre es allerdings am einfachsten, wenn die Verbandsversammlung der Geschäftsführung des Verbandes eine Vollmacht erteile, „dass ich mit dem günstigsten Anbieter einen Klärschlammentsorgungsvertrag abschließen darf“, meinte Rötz. Sie darf, legte die Verbandsversammlung einstimmig fest. Die Geschäftsführerin ist damit bevollmächtigt, einen Entsorgungsvertrag für die Jahre 2018 und 2019 – mit dem günstigsten Bieter – abzuschließen.