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Krankenkasse Runder Tisch soll im Streit schlichten

In Sachsen-Anhalt droht eine Klagewelle der Krankenkassen gegen Krankenhäuser. Die AOK geht dabei voran.

Von Janette Beck 26.11.2018, 00:01

Magdeburg l Die gesundheitspolitische Großwetterlage in Deutschland leidet unter atmosphärischen Störungen. Grund ist eine riesige Klagewelle der Krankenkassen gegenüber Krankenhäusern. Auch in Sachsen-Anhalt braut sich von drei Seiten etwas zusammen: Die gesetzlichen Krankenkassen - allen voran die AOK – haben über 500 Sammelklagen bei den Sozialgerichten des Landes eingereicht. Sie rechtfertigen dies als „einzigen Weg, die Ansprüche im Namen unserer Versicherten geltend zu machen“. Das ganze sei ein „vorsorglicher Schritt, damit Ansprüche nicht verjähren“.

Für die Krankenhäuser ist indes das rigorose Vorgehen der Kassen „vollkommen inakzeptabel“. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft beklagt „schamlose Geldschneiderei“. Und die Sozialgerichte im Land, die auf einen Schlag über 21 000 einzelne Abrechnungsfälle bearbeiten müssen, sprechen von einer „erheblichen zusätzlichen Belastung“.

Als „Schlichter“ schaltet sich jetzt das Sozialministerium ein. Ministerin Petra Grimm-Benne (SPD) holt die Vertreter aller drei Lager heute in Magdeburg an einen Tisch: „Ziel ist es, Lösungsansätze zu diskutieren.“

Hintergrund des Kostenstreits, an dem sich die großen Kassen wie die Techniker und die Barmer nicht beteiligen, ist das kürzlich vom Bundestag beschlossene Pflegepersonal-Stärkungsgesetz. Darin war die Verjährungsfrist für Ansprüche der Krankenkassen auf Rückzahlung geleisteter Vergütungen von vier auf zwei Jahre verkürzt worden. Zugleich mussten die Krankenkassen Rückzahlungsansprüche aus der Zeit bis einschließlich 2016 noch kurzfristig bis zum 9. November erheben, um sie nicht zu verlieren. Im Wesentlichen geht es auch in Sachsen-Anhalt um die vermeintlich nicht korrekte Abrechnung von Behandlungen von Schlaganfällen und in der Geriatrie (Altenmedizin bzw. -heilkunde).

Mit hinein spielt ein Urteil des Bundessozialgerichts vom Juni, wonach Kliniken bei der Behandlung von Schlaganfallpatienten strenge Vorgaben einhalten müssen, etwa ein Zeitlimit für den Transport in eine Spezialklinik, um eine erhöhte Fallpauschale zu bekommen.

Die Rückforderungen bewegen sich allein in Sachsen Anhalt in Millionenhöhe. Sprecher Sascha Kirmeß sprach für die AOK Sachsen-Anhalt von einer Summe „im achtstelligen Bereich“, betonte aber auch: „Wir sind nach wie vor an einer gütlichen Einigung interessiert.“

Dr. Gösta Heelemannu, Geschäftsführer der Kranken-hausgesellschaft Sachsen-Anhalt, erklärt zu den Rückforderungen für bereits erbrachte Leistungen: „Sollte es dazu kommen, stehen die Krankenhäuser vor nicht zu bewältigenden Liquiditätsproblemen.“ Zudem werde die flächendeckende Schlaganfallversorgung „torpediert“.