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Kriminalfall Der Kunstraub, der in die Hose ging

Im Jahre 1990 ereignete sich in Dessau ein spektakulärer Kunstraub. Der Fall ist Thema eines Buches auf der Leipziger Buchmesse.

Von Bernd Kaufholz 20.03.2019, 00:01

Dessau l Sonntag, 11. Februar 1990. Bruno Nuss (Name geändert) ist seit dem Vortag, 18 Uhr, als Streife am Schloss Georgium in Dessau eingesetzt. Gegen 3 Uhr macht er Pause. Er geht zum Volkspolizeikreisamt, um etwas Warmes zu essen und zu trinken. Während dieser Zeit hat niemand ein wachsames Auge auf die „Schatzkiste“ im Bezirk Halle.

Gegen 4 Uhr ist der Polizist zurück. Und er sieht sofort, dass etwas nicht stimmt: Das erste Fenster an der rechten Giebelseite steht offen. Die Scheibe ist eingeschlagen und die Jalousie halb hochgeschoben. An der hinteren linken Giebelseite steht ein Gemälde an die Mauer angelehnt. Drei andere liegen auf dem Geländer der Kellertreppe. Nach einer Schrecksekunde alarmiert Nuss über sein Sprechfunkgerät das Revier.

Eine Viertelstunde später sind zwei Funkstreifen am Schloss. Nach einer wilden Verfolgungsjagd im Auto und zu Fuß werden zwei Männer festgenommen. Herman Solms, 47, geboren in Mainz, wohnhaft in Steglitz, und Manfred Rulff (beide Namen geändert), 50, Reinickendorf, Berlin (West).

Das Erste, was Solms wenig später im Volkspolizeikreisamt wissen will, ist, ob denn DDR-Polizisten keine Waffen tragen. „Sie habe wohl keine Pistole?“ Als er den fragenden Blick des Polizisten sieht, erklärt er: „Bei uns drüben wird einem bei der Festnahme sofort die Pistole an die Schläfe gehalten. Da seid ihr hier leichtsinniger. Ich arbeite ja prinzipiell ohne Waffe. Aber die junge Generation hat Pistolen. Mit denen wäre es zu einer wilden Schießerei gekommen.

Ich hätte mir nicht träumen lassen, dass ich mal in der DDR in den Knast komme. Der soll ja bei euch ziemlich schlimm sein“, sagte Solms weiter. Und er vermutet: „Vor der Wende wäre die Sache wohl ein Fall für die Stasi gewesen.“ Er wechselt das Thema: „Ich bin politisch sehr interessiert. Schade, dass ich die Entwicklung bei euch künftig nicht mehr verfolgen kann.“ Dann räumt er ein, dass es nicht der erste Einbruch war, den er auf dem Kerbholz hat.

Inzwischen ist Helga Hach (Name geändert), stellvertretende Museums-Leiterin, im Schloss eingetroffen. Ein Kriminalist zeigt ihr mehrere Gemälde. Sie liegen unterhalb eines Fensters auf einem Geländer. Die 49-Jährige erkennt sofort deren Wert. Es sind eine zeitgenössische Kopie nach Hieronymus Boschs „Versuchung des Heiligen Antonius“, die Originale „Kreuzigung Christi“ von Lucas Cranach dem Älteren, „Pompeji“ von Heinrich Wilhelm Tischbein und „Die Tochter und zwei Neffen des Künstlers“ von Johann Heinrich Tischbein dem Älteren. Zwei Gemälde befinden sich noch im Rahmen.

Hach erfährt, dass zwei weitere Bilder aus der oberen Etage fehlen: „Bildnis Ludwig XIII. v. Frankreich“ von Peter Paul Rubens und „Bildnis eines fünfzehnjährigen Knaben“ von Frans Hals dem Älteren. Alle Gemälde fallen als besonders schützenswertes Kulturgut unter das Kulturschutzgesetz der DDR. Sie stammen aus dem ehemaligen Kunstbesitz des Hauses Anhalt.

Mitte Mai 1990 erhält Staatsanwalt Hendrik Weber aus Halle ein Gutachten von der Kunstausstellung Kühl in Dresden. Die Experten dort beziffern den Wert der Gemälde mit rund 3,4 Millionen DM.

Das Kreisgericht Dessau erlässt noch am 11. Februar Haftbefehl. Ermittelt wird wegen „verbrecherischen Diebstahls sozialistischen Eigentums“.

Am 24. Februar 1990 schreibt Solms zehn A4-Seiten an die Bezirksstaatsanwaltschaft Halle. Er habe bisher geschwiegen, weil er sich nicht im Klaren gewesen sei, ob er seinen „Auftragsgeber benennen“ solle. Diese Frage habe er nun endgültig für sich verneint. „Es gibt keine objektiven Beweise gegen ihn, so dass er meine Aussage einfach als Lüge abtun könnte und würde.“ Er hingegen fürchte die Konsequenzen nach seiner Rückkehr in die BRD.

Dann werden die Worte des Untersuchungshäftlings nebulös. Er habe gar nicht die Absicht gehabt, Bilder aus der Galerie zu stehlen. „Das war überhaupt nicht mein Auftrag.“ Sein Auftraggeber „aus der besseren Gesellschaft“ habe ihn gebeten, „Einbrüche vorzutäuschen“. Innerhalb von „einigen Monaten“ habe er „in drei, vier kleinere DDR-Museen“ einsteigen sollen. Spezialität: Gemälde. Die Bilder sollten dann außerhalb der Ausstellungen stehen gelassen werden. Nach dem „Sinn“ der Aktion gefragt, habe sein Bekannter gesagt: „Alles sollte nach einer wilden Flucht aussehen.“ Und dann kam die große Politik ins Spiel: Die Entwicklung in der DDR steuere auf eine „Einverleibung durch die Bundesrepublik“ zu. „Mein Bekannter hat gesagt: Es ist nur noch eine Frage der Zeit, bis uns die DDR in den Schoß fällt. Und wenn das erstmal geschehen sei, gebe es jede Menge von Menschen beziehungsweise Interessengruppen, die die unterschiedlichsten Wiedergutmachungsansprüche an die Konkursverwalter der DDR hätten. Jeder, der durch die Kommunisten enteignet worden sei, habe dann Recht auf sein Eigentum. Um spätere Entschädigungen so hoch wie möglich ausfallen zu lassen, müssten die Kunstpreise in der DDR öffentlich hochgepeitscht werden. Mit aller Gewalt.“ Der Bekannte habe ihm „10 000 Mark pro Fall“ zugesichert.

Er habe am 7. Februar erst einmal allein die Galerie besichtigt. „Ich war total erstaunt. So ungesichert ist bei uns nicht mal eine Fritten-Bude.“

Der 50 Jahre alte Rulff räumt ein: „Durch Solms wurde mir bekannt, dass gezielt Gemälde aus Galerien auf dem Gebiet der DDR entwendet werden sollten. Unsere Gemälde sollten nach erfolgtem Diebstahl nach Westberlin gebracht werden.“

Er gab zudem an, dass weitere Werke von Cranach gestohlen werden sollten. So auch „Die Verlobung der Heiligen Katharina“. Doch sei dieses Bild und die „Kreuzigung Christi“ für den Abtransport im Kofferraum des Mercedes zu groß gewesen.

Und dann kommt erneut die Politik ins Spiel. Erst habe er das Angebot von Solms ablehnen wollen, doch ein Artikel in der „Morgenpost“ habe ihn umgestimmt. „Dabei ging es um die Prinzessin von Sachsen-Anhalt, die Anspruch auf 15 Schlösser in der DDR erhebt.“ Da habe er keine Skrupel mehr gehabt. „Ich bin davon ausgegangen, dass sie die Schlösser auch bekommen wird, so wie die politische Situation ist.“

Am 16. Juli 1990 beginnt die öffentliche Hauptverhandlung gegen Hermann Solms und Manfred Rullf vor dem 4. Strafsenat des Bezirksgerichts in Halle. Am vierten Verhandlungstag, dem 23. Juli, spricht Oberrichter Friedrich das Urteil. Wegen „verbrecherischen Diebstahls in Tateinheit mit Verletzung des Kulturgutschutzgesetzes der DDR im schweren Fall“ wird Solms zu zehn Jahren Haft, Rullf zu neun Jahren verurteilt. Die Tat-Version, die Solms gebetsmühlenartig wiederholt hat, und die Rullf bei der Hauptverhandlung teilweise übernommen hatte, bewertet der Senat als Schutzbehauptung.

Das Gericht nennt als Tatmotiv: „Persönliches Bereicherungsstreben.“ Im Urteil sei zudem die „Art und Weise der Tatbegehung, der erhebliche Umfang der beabsichtigten Schädigung des Eigentums der Staatlichen Galerie Dessau und die damit verbundene unersetzliche Schädigung wertvoller Kulturgüter der DDR berücksichtigt“ worden. Bei Solms sei erschwerend hinzugekommen, dass er der Initiator des Kunstdiebstahls war.

Der 2. Strafsenat des Obersten Gerichts der DDR hebt am 6. September 1990 das Urteil des Bezirksgerichts teilweise auf, weil den Richtern unter anderem die Höhe der ausgesprochenen Strafen nicht angemessen erscheinen.

Die juristische Aufarbeitung des Kunstraubs geht in die nächste Runde. Derselbe Fall, ein anderes Land. Kurz vor der Wiedervereinigung hatten die Rechtsanwälte gefordert, die Haftbefehle gegen ihre Mandanten aufzuheben.

Am 8. Oktober 1990 schreibt Staatsanwalt Weber an den 4. Strafsenat des Bezirksgerichts Halle, dass „nunmehr die rechtlichen Regelungen der Strafprozessordnung der Bundesrepublik Deutschland“ heranzuziehen seien. Allerdings verweist er darauf, dass, „auch unter Beachtung der rechtlichen Korrekturen, die durch das Oberste Gericht vorgenommen wurden, die Voraussetzungen der Untersuchungshaft ebenso wie der dringende Tatverdacht weiterhin fortdauern“. Die beiden Berliner bleiben in Untersuchungshaft.

Der 3. Strafsenat des Bezirksgerichts Halle verurteilt Solms am 15. November 1990 in der Berufungsverhandlung wegen Diebstahls in besonders schwerem Fall zu acht Jahren Haft, Rullf wegen desselben Delikts zu sieben Jahren.

Der 4. Strafsenat des Bundesgerichtshofs beschließt am 3. Juni 1991 einstimmig, die Revision als unbegründet zu verwerfen. Das Urteil sei nachgeprüft worden. „Rechtsfehler zum Nachteil der Angeklagten“ habe es nicht gegeben. Die Strafverteidiger der Angeklagten hatten zudem den Vorwurf ins Spiel, dass die Bezirksrichter „systembedingt ja gar keine Möglichkeit gehabt hätten, anders zu entscheiden, nachdem das Oberste Gericht der DDR das Urteil für rechtens erklärt hatte“. Der BGH stellt klar: „Ein Weisungsrecht des Obersten Gerichts der DDR an den Tatrichter, in einem bestimmten Sinn zu einem vorgegebenen rechtlichen Ergebnis hin die Beweise zu würdigen, gab es nicht.“ Mit anderen Worten: Die obersten DDR-Richter hatten kein verbrieftes Recht, dem Bezirksgericht Weisungen zu erteilen, in eine bestimmte Richtung zu entscheiden.

Rullf verbüßt etwas mehr als zwei Drittel seiner Haftstrafe und wird im Januar 1996 entlassen. Solms nutzt 1999 einen Ausgang als Freigänger zur Flucht. Er wird allerdings nach kurzer Zeit aufgegriffen und verbüßt seine Haftstrafe bis zum letzten Tag. Er kommt 2001 frei.