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Suhrkamp-Streit: Oberlandesgericht Frankfurt weist Klage ab

06.05.2014, 14:22

Frankfurt/Main - Das Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt hat eine Klage des Suhrkamp-Minderheitsgesellschafters Hans Barlach abgewiesen. Die Klage sei unzulässig, urteilte das Gericht am Dienstag. Die Entscheidung ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

In Frankfurt, dem früheren Verlagssitz, hatte die Medienholding von Barlach gegen Gesellschafter-Beschüsse von 2011 geklagt. Das zunächst angerufene Landgericht hatte ihm überwiegend recht gegeben. Daraufhin ging die Gegenseite um Mehrheits-Gesellschafterin Ulla Unseld-Berkéwicz in Berufung. Nun hob das OLG das Landgerichts-Urteil auf: Vor der Klage hätten die Parteien ein Vertrauensmänner-Verfahren durchführen müssen.

Die Gesellschafter des Verlages streiten sich seit Jahren vor Gericht. Das Hauptverfahren ist mittlerweile beim Bundesgerichtshof angekommen: Karlsruhe muss über den Sanierungsplan für den inzwischen insolventen Verlag entscheiden.