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Einheitsdenkmal Die Wippe wackelt

Der baldige Baubeginn für das Einheitsdenkmal vor dem Berliner Stadtschloss wird durch ein neues Gutachten wieder infrage gestellt.

09.09.2018, 23:01

Berlin (dpa) l Der von Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) gewünschte baldige Baubeginn für das Einheitsdenkmal vor dem Berliner Stadtschloss wird durch ein neues Gutachten wieder infrage gestellt. Das Landesdenkmalamt erhebe darin gegen den Bau „aus fachlicher Sicht der Denkmalpflege erhebliche grundsätzliche Bedenken“, berichtetet die „Berliner Zeitung“. Der von Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) gewünschte baldige Baubeginn für das Einheitsdenkmal vor dem Berliner Stadtschloss wird durch ein neues Gutachten wieder infrage gestellt.

Das neue Gutachten sei notwendig geworden, weil die 2015 erteilte Baugenehmigung am 9. Oktober auslaufe, hieß es. Um dieses Denkmal, das an die friedliche Wende in der DDR und die Deutsche Einheit erinnern soll, wird seit 20 Jahren gestritten.

Die Bedenken richten sich vor allem gegen die von den Designern Milla & Partner geplante Bauweise, sieben Betonpfeiler von 1,50 Meter Dicke in den sandigen Spreeufergrund zu treiben, um der begehbaren riesigen Wippe Standfestigkeit zu verleihen. Das Denkmal sei „eine wackelige Schale auf schwabbeligem Grund“, so das Gutachten. Zudem werden Schäden an dem denkmalgeschützten Sockel des früheren Kaiser-Wilhelm-Denkmals, auf dem die Wippe stehen soll, und dem darunter liegenden Gewölbe befürchtet. Ferner befürworteten die Denkmalschützer die Rückkehr der geborgenen, gut erhaltenen Mosaike des Sockels.

Das historische Gewölbe unter dem Sockel sei mit fünf Millionen Euro instandgesetzt worden, betonen die Gutachter. Dazu sagte Hagen Philipp Wolf, der Sprecher von Grütters: „Weder hat sich der Berliner Baugrund seit der ersten Erteilung der Genehmigung geändert noch der Umgang mit den Mosaiken.“

Wolf wies zudem darauf hin, dass es zum Ausbau und zur Sicherung der Mosaike „eine verbindliche Vereinbarung mit der Senatsbaudirektorin“ gegeben habe. Für die erste Baugenehmigung 2015 seien die damals schon bestehenden Bedenken wegen „eines übergeordneten öffentlichen Interesses“ – gemeint ist der Bundestagsbeschluss zur Errichtung des Einheitsdenkmals – zurückgestellt worden. Nun seien die Bedenken aber größer geworden.

Das Fazit laute eindeutig: „Die Eingriffe und der damit verbundene Verlust an Denkmalsubstanz und Denkmalqualität“ stehen einer „denkmalschutzrechtlichen Genehmigung entgegen“. Die Gutachter stellten zudem zwei Bedingungen: Das Mosaik müsse an seinen ursprünglichen Standort zurückkehren und die Bauweise der Pfahlgründung des Denkmals sei zu überarbeiten.