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Graffiti-Kunst Ärger um "Sprayer von Zürich"

Harald Naegeli, der als Urvater der Graffiti-Kunst gilt, hat wegen illegalen Sprayens zum wiederholten Male Ärger mit der Justiz.

01.02.2018, 23:01

Düsseldorf (dpa) l Harald Naegeli, der berühmte „Sprayer von Zürich“, hat wieder Ärger mit der Justiz. Weil der Künstler unter anderem die „Nordrhein-westfälische Akademie der Wissenschaften und der Künste“ in Düsseldorf mit zwei Flamingo-Figuren verziert haben soll, muss er nun vor Gericht. Zu einem Prozesstermin am Amtsgericht sei der 78-Jährige allerdings nicht erschienen, bestätigte eine Gerichtssprecherin gestern.

Naegeli wäre am Dienstag beinah von dem Düsseldorfer Gericht in Abwesenheit zu 600 Euro Strafe wegen Sachbeschädigung verurteilt worden, berichtete sein Verteidiger Gerhard Schaller. Nur weil die Ladung zum Prozesstermin dem Künstler nicht ordnungsgemäß zugestellt worden sei, gebe es nun einen neuen Anlauf. Auf die baldige Verjährung der Vorwürfe könne er nicht hoffen. Die sei unterbrochen, so Schaller.

Gegen Naegeli waren zuvor zwei Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt worden. Nun könnte dem Urvater der Graffiti-Kunst das „Graffiti-Bekämpfungs-Gesetz“ von 2005 zum Verhängnis werden, das die rechtliche Situation zum Nachteil der Sprayer verändert hat.

Auch in der Schweiz hat Naegeli wieder Ärger. Nach jahrelanger Abstinenz soll er wieder eifrig mit der Spraydose unterwegs gewesen sein und sollte deswegen 2017 eine sechsstellige Strafe zahlen. Doch ein Kantonsgericht rief die Betroffenen auf, sich mit ihm gütlich zu einigen.

Als „Sprayer von Zürich“ wurde Naegeli spätestens in den 1980er Jahren zum berühmten Graffiti-Künstler. Die Schweizer Justiz verfolgte ihn wegen seiner Strichmännchen mit 192 Strafanzeigen und steckte ihn sechs Monate ins Gefängnis. Der Protest von Jahrhundertkünstler Joseph Beuys und Ex-Kanzler Willy Brandt konnte daran nichts ändern.

Naegeli lebt überwiegend in Düsseldorf. 2016 ehrte ihn die Landeshauptstadt mit einer umfassenden Ausstellung.