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Limbach-Kommission Welfenschatz kann in Berlin bleiben

21.03.2014, 01:16

Berlin (dpa) l Der Welfenschatz, eine der Hauptattraktionen der Berliner Museen, muss nicht an die Erben jüdischer Kunsthändler zurückgegeben werden. Das empfahl die sogenannte Limbach-Kommission am Donnerstag nach jahrelangem Tauziehen um die wertvollen Goldreliquien. Die Anwälte der Erben nannten die Entscheidung "nicht nachvollziehbar".

Vier Kunsthändler hatten den mittelalterlichen Kirchenschatz 1935 an den preußischen Staat verkauft. Bei dem Geschäft habe es sich nicht um einen "verfolgungsbedingten Zwangsverkauf" gehandelt, befand die Kommission unter Vorsitz der früheren Verfassungsgerichtspräsidentin Jutta Limbach.

"Obwohl die Kommission sich des schweren Schicksals der Kunsthändler und ihrer Verfolgung in der NS-Zeit bewusst ist, liegen keine Indizien vor, die darauf hindeuten, dass die Kunsthändler ... unter Druck gesetzt worden sind", heißt es in dem Votum der Kommission.

Das Gremium folgte damit der Linie der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, zu deren Bestand der Welfenschatz seit Jahrzehnten gehört. Stiftungspräsident Hermann Parzinger sprach von einer "sorgfältig abgewogenen Empfehlung", die alle Fakten berücksichtige.

Die Anwälte der Erben erklärten dagegen, das Votum mache betroffen und sei für sie und ihre Mandanten nicht nachvollziehbar. Das gelte auch für diejenigen im In- und Ausland, die die Details der Geschichte des Welfenschatzes kennen, fügten sie hinzu. "Wir bitten um Verständnis, dass wir die Empfehlung zunächst analysieren und mit unseren Mandanten besprechen müssen, bevor wir zu den Einzelheiten Stellung nehmen können", so die Anwälte.

Die Empfehlung der Limbach-Kommission ist nicht bindend. Auf Vorschlag der Erben hatten beide Seiten das Gremium 2012 angerufen, nachdem sie sich in vierjährigen Verhandlungen nicht auf eine einvernehmliche Lösung einigen konnten.

Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) äußerte die Hoffnung, dass nun auch die jüdischen Erben die Empfehlung annehmen. Die Kommission habe in der Vergangenheit mehrfach bewiesen, dass sie sich stets für die berechtigten Interessen von NS-Verfolgten und ihren Erben einsetze, betonte Grütters. Diesmal habe das Gremium jedoch keinen verfolgungsbedingten Hintergrund feststellen können.

Der Welfenschatz, einst für den Braunschweiger Dom zusammengetragen, gilt als einer der wertvollsten Kirchenschätze des Mittelalters. Kunsthändler hatten ihn 1929 vom Adelsgeschlecht der Welfen erworben.