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Gericht bestätigt Urteil zu Fotos von Beuys

31.12.2011, 04:24

Düsseldorf (dpa) l Die Witwe des Künstlers Joseph Beuys kann das Ausstellen von Fotos einer Fett- und Schokoladenaktion ihres Mannes von 1964 auch weiterhin verbieten. In einem weitreichenden Urteil für Fotografen bestätigte das Oberlandesgericht Düsseldorf gestern in zweiter Instanz eine frühere Entscheidung. Damit unterlag das Beuys-Museum Schloss Moyland der Verwertungsgesellschaft Bild-Kunst, die die Interessen von Eva Beuys vertritt.

Das Urteil ließ aber die Revision beim Bundesgerichtshof zu. Die künstlerische Direktorin von Schloss Moyland, Bettina Paust, machte sich dafür stark, in die nächste Instanz zu gehen.

Die 18 Fotos gelten laut Urteil als Bearbeitung der Aktion, für deren Veröffentlichung die Zustimmung des Künstlers oder seiner Erbin nötig wäre. Joseph Beuys (1921-1986) hatte 1964 in der ZDF-"Drehscheibe" live aus Margarine-Riegeln eine Fettecke hergestellt, mit Schokolade ein Transparent gemalt und einen Spazierstock mit Fett verlängert. Der 2008 gestorbene Fotograf Manfred Tischer hatte die Aktion festgehalten.

Die Fotoserie sei als Umgestaltung der Aktionskunst einzustufen, begründete der Vorsitzende Richter Wilhelm Berneke seine Entscheidung.