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Vor 100 Jahren Ein Reigen voller Sex

Das Thema „Sex“ geht immer: Das galt auch schon vor hundert Jahren. 1920 geriet das Stück „Reigen“ von Arthur Schnitzler zum Skandal.

18.12.2020, 23:01

Berlin (dpa) l Kaum zu glauben, dass dieses Theaterstück über Begierden vor 100 Jahren so viel Aufruhr erzeugte und einen der größten Theaterskandale der Geschichte provozierte. Am 23. Dezember 1920 feierte die Szenenfolge „Reigen“, die Arthur Schnitzler eigentlich fast 25 Jahre zuvor geschrieben hatte, in Berlin ihre Uraufführung. In zehn intimen Dialogen geht es in dem Stück des Dichterarztes um Sex – der aber gar nicht gezeigt wird. Es geht um Macht, Verführung, Sehnsüchte. Nach der Premiere, und einer Premiere in Wien kurz danach, gab es sogar einen Prozess um das Drama.

Der „Reigen“ erregte Anstoß, weil Sexualität hier nicht als etwas Sekundäres, sondern – ganz psychoanalytisch im Sinne von Sigmund Freud – als primärer Handlungsantrieb dargestellt wurde, als Mittel zum Zweck – und zwar in allen sozialen Schichten.

Vorgeführt wird im „Reigen“ die Prüderie der Gesellschaft – in Wien um 1900. In einem Reigen, also Episoden, wird die Erotik vom Proletariat bis zur Aristokratie durchgespielt, von der Dirne über den Soldaten, das Stubenmädchen hin zum Dichter, der Schauspielerin und dem Grafen.

Seiner Zeit voraus, lässt Schnitzler (1862-1931) auch Vorstellungen von der Befreiung der Frauen anklingen – aus der aufgebürdeten Unmündigkeit, ihrer Einteilung in „reine, keusche“, die für einen Mann aus gutem Hause als Ehekandidatinnen in Frage kommen, und „gefallene“, die allenfalls für Liebeleien gut sind. Schnitzler stellte das Besitzrecht des Gatten am Körper seiner Frau in Zweifel. Und er problematisierte, dass Mädchen, die sich dem gesellschaftlichen Zwang zur Ehe – aus welchen Gründen auch immer – entziehen, später als alte Jungfer bespöttelt werden.

An Schnitzlers eigenem Beispiel zeigt sich aber auch, dass alle Theorie grau ist, denn er selbst brachte es nicht fertig, über die bewegte Vergangenheit mancher Geliebten hinwegzusehen. Als eine von ihnen schwanger wurde, bekannte er sich nicht zu ihr, sondern brachte sie, damit das nicht publik wird, aufs Land und bestimmte schon Adoptiveltern für das Kind, das aber bei der Geburt starb. Schnitzler sah seinen „Reigen“ als „melancholische Variation über die Unzulänglichkeit des Menschen und seine Gefühle“. Er war sich um 1900 bewusst, dass das Stück erstmal nicht auf die Bühne kommen konnte, weil es zu tabulos war. 1904 wurde das Buch auf Antrag der Berliner Staatsanwaltschaft in Deutschland verboten. Dennoch gedruckte Versionen verkauften sich jedoch zehntausendfach.

Am 23. Dezember 1920 verbot das preußische Kultusministerium die Uraufführung des Stückes wenige Stunden vor der Premiere. Eysoldt trat jedoch vor den Vorhang, erklärte dem Publikum die rechtliche Situation und verkündete, dass die drohende Haftstrafe sie nicht daran hindere, für die Kunstfreiheit einzutreten. Schnitzler sei kein „unsittlicher Schriftsteller“. Die Premiere fand statt. Am 3. Januar 1921 hob ein Gericht das Verbot dann auf. Die Richter hatten sich die Vorstellung angesehen und fanden sie nicht unsittlich.

Bei der Wiener Premiere am 1. Februar 1921 war Schnitzler selbst anwesend, jemand warf noch vor Beginn eine Stinkbombe. Nach dem Durchlüften brach es richtig los. Schnitzler schrieb in seinem Tagebuch: „Geschrei, Toben, Brüllen ... Bänke und Sessel aus den Logen heruntergeworfen.“ Schließlich räumten Sicherheitskräfte das Haus.

Die zeitgenössische Kritik an Schnitzler hatte oft antisemitische Züge und Töne. Als der von der Staatsanwaltschaft eingeleitete „Reigen“-Prozess in Berlin – „unzüchtige Handlungen“ auf der Bühne, „Anstiftung“ – im November 1921 mit einem Freispruch endete, drohte der Literaturhistoriker Adolf Bartels unverhohlen: „Aber wir Antisemiten werden nicht lockerlassen und dafür sorgen, dass sich Juda mit solchen Triumphen zuletzt doch sein Grab gräbt.“

Schnitzler zog sein Stück 1922 zurück und verhängte ein Aufführungsverbot, das bis 1982 in Kraft blieb, als 50 Jahre nach seinem Tod die Urheberrechte erloschen. Nur Filme und eine Schallplattenaufnahme umgingen das Verbot. 1982 wurde es zunächst in Basel, dann auch in Hamburg und anderen Städten aufgeführt. Heute findet es sich relativ selten auf Spielplänen.