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NS-Raubkunst Welfenschatz: Preußenstiftung geht in den USA in Berufung

Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz bestreitet, dass die wertvollen Goldreliquien NS-Raubkunst sind und legt nun Berufung gegen die Entscheidung eines US-Bundesbezirksgerichts ein.

22.04.2017, 09:24

Berlin (dpa) - Die Stiftung Preußischer Kulturbesitz (SPK) hat Berufung gegen die Entscheidung eines US-Bundesbezirksgerichts in Washington D.C. eingelegt, das Ende März eine Klage zur Herausgabe des Welfenschatzes teilweise zugelassen hatte.

Stiftungspräsident Hermann Parzinger bekräftigte am Freitag die SPK-Position, dass dieser Fall nicht vor ein US-Gericht gehöre.

Beim Welfenschatz handelt es sich um kostbare Altaraufsätze, Schmuckkreuze und Schreine aus dem Braunschweiger Dom. Die SPK hat die 44 Goldreliquien seit der Nachkriegszeit in ihrer Obhut. Sie wehrt sich gegen die Klage von Nachfahren von vier jüdischen Kunsthändlern. Die Erben argumentieren, der Schatz sei ihren Vorfahren von den Nazis scheinlegal weggenommen worden. Die Preußen-Stiftung bestreitet, dass es sich um NS-Raubkunst handelt.

"Wir sind (...) weiterhin der Ansicht, dass der Verkauf des Welfenschatzes 1935 kein NS-verfolgungsbedingter Zwangsverkauf und die Klage daher auch in der Sache unbegründet ist", erklärte Parzinger in einer am Freitagabend verbreiteten Mitteilung. "Zu dieser Auffassung sind wir nach gründlicher Forschung gelangt. Die Beratende Kommission hat sie bestätigt und 2014 festgestellt, dass eine Restitution in diesem Fall nicht angemessen wäre."

Parzinger betonte, dass die jahrelange Praxis der SPK zeigt, dass sie sich für faire und gerechte Lösungen bei der Restitution von NS-Raubgut im Sinne der Washingtoner Prinzipien einsetze - "dies hat sich nicht geändert." Nach Angaben der Kläger ist der Welfenschatz heute mindestens 220 Millionen Euro wert.