1. Startseite
  2. >
  3. Kultur
  4. >
  5. Gottorf darf mutmaßliches NS-Raubkunst-Gemälde behalten

Provenienzforschung Gottorf darf mutmaßliches NS-Raubkunst-Gemälde behalten

Das "Mädchen mit Geranie" des expressionistischen Malers Karl Hofer darf weiter im Landesmuseum Gottorf bleiben, auch wenn seine Besitzverhältnisse nicht eindeutig geklärt werden konnten.

09.11.2018, 16:55
Die Provenienz-Forscherin Melanie Jacobi vor Karl Hofers «Mädchen mit Geranie». Foto: Carsten Rehder
Die Provenienz-Forscherin Melanie Jacobi vor Karl Hofers «Mädchen mit Geranie». Foto: Carsten Rehder dpa

Schleswig (dpa) - Das Landesmuseum Gottorf darf das mutmaßliche NS-Raubkunst-Gemälde "Mädchen mit Geranie" des expressionistischen Malers Karl Hofer (1878-1955) weiterhin ausstellen.

"Die vier Enkelkinder von Max Selig haben uns mitgeteilt, dass das Werk in unserem Besitz verbleiben darf - darüber freuen wir uns natürlich sehr", sagte die Direktorin Kirsten Baumann am Freitag in Schleswig. Im Zuge von langwierigen Provenienzforschungen hatte das Landesmuseum die Herkunft des Bildes zum Teil geklärt und die Enkel des früheren jüdischen Eigentümers darüber informiert.

Der in Düsseldorf lebende jüdische Kaufmann und Privatsammler Max Selig hatte demnach spätestens im Juni 1929 das Gemälde in der Galerie Flechtheim in Düsseldorf erworben. In der Pogromnacht vom 9. zum 10. November 1938 wurde der gesamte private Besitz von Selig in seinem Wohnhaus zerstört und geplündert. Darunter befand sich nach Angaben seines Anwalts Hermann Gahlen im Rahmen der Wiedergutmachungsverhandlungen "ein großer Karl Hofer". Ob damit das "Mädchen mit Geranie" gemeint war und es sich bis 1938 im Besitz von Selig befand oder ob es bereits zuvor verkauft wurde, ist auch nach den Forschungen des Museums unklar.