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Landgericht Haftstrafe für versuchten Mord

Ein Gardeleger hat nach Auffassung des Stendaler Landgerichtes versucht, im Juni dieses Jahres zwei Menschen zu töten.

Von Wolfgang Biermann 16.12.2017, 01:00

Gardelegen/Stendal l Das Landgericht in Stendal hat am Donnerstag einen 27-jährigen Mann aus Gardelegen wegen versuchten Mordes im minderschweren Fall und versuchter schwerer Brandstiftung zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Demnach hat der geständige Angeklagte versucht, am frühen Morgen des 28. Juni dieses Jahres seinen Mitbewohner und dessen Freundin zu töten, in dem er in der gemeinsam genutzten Mehretagenwohnung in der Baderstraße 12 in Gardelegen in seinem Zimmer Feuer legte und sich daraufhin entfernte. Der Anschlag auf das Pärchen, für den der Angeklagte kein konkretes Motiv benennen konnte, blieb glücklicherweise ohne Auswirkungen auf Leib und Leben.

Laut Urteil gab es „überhaupt keine Verletzten“. Das Pärchen trug demzufolge keine gesundheitlichen Schäden davon. Und auch der Sachschaden hielt sich in Grenzen. Lediglich das Zimmer des Angeklagten war verrußt. Und ein Teil seiner eigenen Sachen, unter anderem die von ihm in Brand gesetzte Matratze seines Bettes, waren beschädigt. Ein weiterer Punkt, der für den 27-Jährigen sprach: Er hatte den Brand selbst der Polizei gemeldet, auch wenn das zu einem Zeitpunkt geschah, an dem er davon ausging, dass das Feuer schon auf das Zimmer des Mitbewohners übergriffen haben müsste.

Die von der Polizei alarmierte Feuerwehr fand das Feuer dann aber weitgehend erloschen und die beiden anwesenden Personen unversehrt vor. „Es war weit von der Vollendung weg“, nannte Richter Ulrich Galler als Vorsitzender der Schwurgerichtskammer als einen Gründe für das recht milde Urteil. Das orientierte sich an einer durch das Steckenbleiben im Versuchsstadium bedingten Strafrahmenverschiebung. Im Regelfall ist laut Gerichtssprecher Michael Steenbuck der Mordversuch wie der Mord selbst mit lebenslanger Haft bedroht. Durch die Strafrahmenverschiebung betrage die Mindesthaftstrafe aber lediglich drei Jahre. Und die ist mit dem Urteil nun noch um sechs Monate erhöht worden.

Ein vom Gericht bestellter Psychiater hatte beim Angeklagten auch keine aufgehobene oder eingeschränkte Steuerungsfähigkeit feststellen können. Basierend auf dem Gutachten sah das Gericht deshalb auch keinerlei Einschränkung in der Schuldfähigkeit des 27-Jährigen, auch wenn dieser angegeben hatte, dass er eine erneute derartige Tat nicht ausschließen könne.

Der Auszug aus seinem Strafregister ist indes kurz: Bislang ist der Angeklagte erst einmal wegen des Vorwurfs der Beleidigung mit dem Gesetz in Konflikt geraten. Mit dem Urteil schlossen sich die Richter auch weitgehend den Forderungen der Staatsanwaltschaft an. Die Verteidigerin hatte sich in ihrem Plädoyers für ihren Mandanten auf einen sogenannten strafbefreienden Rücktritt vom Versuch berufen und eine Bewährungsstrafe gefordert. Dem folgte das Gericht nicht.