Maximal darf das Entgelt innerhalb von drei Jahren um 20 Prozent steigen Aufpassen: Vermieter machen oft Fehler
Wohnungen werden knapper und immer teurer. Doch oft machen Vermieter bei der Mieterhöhung Fehler und die Mieter können sie bremsen. Die Stiftung Warentest erklärt in der Februar-Ausgabe ihrer Zeitschrift Finanztest die Regeln für Mieter und Vermieter.
Magdeburg (rgm) l Nach der Mieterhöhung ist vor der Mieterhöhung. Alle 15 Monate kann wieder Post vom Vermieter kommen. Steht im Vertrag nichts zur Mieterhöhung, können Eigentümer von frei finanzierten Wohnungen die Miete bis zur sogenannten ortsüblichen Vergleichsmiete erhöhen. Maximal darf die Miete innerhalb von drei Jahren um 20 Prozent steigen. Anders ausgedrückt: Innerhalb von nur gut elf Jahren kann sich die Miete verdoppeln. Mehrere Mieterhöhungen nacheinander wirken nämlich wie Zins und Zinseszins.
Trotz klarer Regelungen lohnt sich Widerstand oft
Bei Mietverträgen mit einer Staffel- oder einer Indexmiete dagegen steigt die Miete automatisch. Entweder erhöht sie sich, wie es die Staffelvereinbarung im Vertrag vorsieht, oder entsprechend dem Index für die Lebenshaltungskosten. Mieterhöhungen sind sonst nur in seltenen Ausnahmen noch zulässig. Andere Regeln gelten für Sozialwohnungen. Die Höhe der Miete ergibt sich aus den von den Kommunen oder Landkreisen genehmigten Kosten.
Trotz der eigentlich klaren Regelungen lohnt sich für Mieter der Widerstand oft. Der Mieterverein Berlin entdeckte bei jeder vierten geprüften Mieterhöhung Mängel. Die Vermieter wenden zuweilen den Mietspiegel falsch an oder berufen sich auf ein ungültiges Zahlenwerk.
Im Detail ist die Rechtslage vertrackt und für Laien schwer durchschaubar. Wer eine Erhöhung nicht akzeptieren will, sollte sich unbedingt von einem Mietrechtsspezialisten beraten lassen, raten die Experten von Finanztest. Falsch zu reagieren, kann teuer werden. Stimmt der Mieter zu, gilt eine Mieterhöhung auch dann, wenn der Vermieter sie gar nicht verlangen durfte.
Verweigert der Mieter dagegen die Zustimmung, obwohl die Mieterhöhung korrekt ist, kann der Vermieter klagen und der Mieter muss dann auch noch Gerichtskosten tragen.
Bei Modernisierungen dürfen Vermieter elf Prozent der Investition auf die Jahresmiete umlegen. Die Begrenzung der Mieterhöhung auf höchstens 20 Prozent in drei Jahren zählt hier nicht. Der Einbau einer Gasetagenheizung für 10 000 Euro in einen bisher ofenbeheizten Altbau führt so zu einer Mietsteigerung von 92 Euro monatlich.
Doch auch hier können Vermieter Fehler machen. Denn es zählen nur Investitionen, die Energieeffizienz oder Wohnwert auf Dauer verbessern. Kosten für Renovierungen und Reparaturen dürfen Vermieter nicht umlegen. Wer sich gegen steigende Miete nach einer Modernisierung wehren will, sollte sich schon bei Ankündigung der Maßnahme beraten lassen. Wenn die Modernisierung für ihn eine Härte darstellt, kann er sie und die Mieterhöhung stoppen.
Weitere Informationen gibt es in der Februar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und online unter www.test.de/mieterhoehung.